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Sitzungsberichte

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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.02.2024

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung

Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, die Zuhörerschaft sowie Frau Conle und Herrn Sollner von der Autobahn GmbH. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.

 

TOP 2: Bürgerfragestunde

Ein Bürger erkundigt sich, ob der Verwaltung Informationen über einen Schäfer vorliegen, welcher zurzeit mit seiner großen Herde immer wieder Wiesen im Bereich Nortel und Sickenbühl beweidet. Bürgermeister Schweikert erklärt, dass der Verwaltung diesbezüglich nichts bekannt sei und dass er der Sache auf den Grund gehen werde.

Ein Gremiumsmitglied erklärt, dass der Schäfer vermutlich aus Heroldstatt stammt und eigentlich bereits seit längerem weiterziehen wollte.

 

TOP 3: Vorstellung der Brückenertüchtigungsmaßnahme an der BAB A 8 Anschlussstelle Mühlhausen

Bürgermeister Schweikert geht zunächst auf den der Gemeinde aktuell bekannten Stand bei der vom 04.03.2024 bis voraussichtlich 25.11.2024 von der Autobahn GmbH geplanten Baumaßnahme an einem Brückenbauwerk an der BAB A 8 Anschlussstelle Mühlhausen ein. Demnach wird aufgrund dieser Baumaßnahme während der gesamten Bauzeit an der Anschlussstelle Mühlhausen keine Auffahrt in Fahrtrichtung Stuttgart möglich sein. Des Weiteren wird für Fahrzeuge aus Fahrtrichtung Ulm/München kommend keine Abfahrt an der Anschlussstelle Mühlhausen möglich sein. Eine Auffahrt in Fahrtrichtung Ulm/München ist jederzeit möglich. Ebenfalls können Fahrzeuge aus Fahrtrichtung Stuttgart kommend weiterhin an der Anschlussstelle Mühlhausen abfahren. Die Verkehrsteilnehmer, welche an der Anschlussstelle Mühlhausen auf die BAB A 8 in Fahrtrichtung Stuttgart auffahren wollen, werden während der Bauzeit durch Gruibingen hindurch, zur Tank und Rastanlage geleitet. Hier ist dann eine Auffahrt in Richtung Stuttgart möglich. Die Verkehrsteilnehmer können aus Fahrtrichtung Ulm/München kommend an der Tank- und Rastanlage ausfahren.

Der Vorsitzende erklärt, dass die Gemeinde Gruibingen bereits ohne die nun anstehende Baumaßnahme täglich sehr stark vom Umleitungsverkehr der Autobahn betroffen ist. Im Zuge der Baumaßnahme und der geplanten Umleitung durch Gruibingen hindurch, geht er von einer massiven Zunahme der Verkehrsbelastung aus. Für besonders einschneidend hält er den sehr langen Sperrungszeitraum über viele Monate hinweg. In Abstimmung mit dem Gemeinderat wurden daher bei der Straßenverkehrsbehörde verschiedene Maßnahmen beantragt. Beispielsweise nennt Bürgermeister Schweikert die Herabsetzung der Geschwindigkeit in der kompletten Ortsdurchfahrt auf Tempo 30 km/h während der gesamten Baumaßnahme und regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen. Der Vorsitzende berichtet, dass vom Straßenverkehrsamt eine verstärkte Geschwindigkeitsüberwachung zugesagt wurde. Von einer prophylaktischen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h möchte das Straßenverkehrsamt jedoch zunächst absehen.

 

Da der Verwaltung und dem Gremium bisher nicht klar ist, welche Maßnahmen konkret an der Anschlussstelle Mühlhausen vorgenommen werden und weshalb hier solch eine enorm lange Sperrungszeit eingeplant ist, wurde die Autobahn GmbH zur Gemeinderatssitzung eingeladen.

Bürgermeister Schweikert übergibt das Wort danach an die beiden Vertreter der Autobahn GmbH und bittet diese, die Baumaßnahme im Detail zu erläutern.

Hiernach ergreift zunächst Frau Conle das Wort und stellt sich als Leiterin der Abt. B 2 der Außenstelle Stuttgart Vaihingen zunächst kurz vor. Nachdem sie dem Gremium die Zusammensetzung und Organisation der Autobahn GmbH erklärt hat, übergibt sie an Herrn Sollner aus der Planungsabteilung für Ingenieursbauwerke der Niederlassung Südwest. Herr Sollner erklärt dem Gremium in der Folge ausführlich den aktuellen Bauwerkszustand sowie die nun angedachte Baumaßnahme.

Demnach betrifft die Baumaßnahme das zum Albaufstieg gehörende Brückenbauwerk über der Auffahrt in Fahrtrichtung Stuttgart. Herr Sollner erklärt, dass das Brückenbauwerk im Jahr 1938 errichtet wurde und bereits seit dem Jahr 2013 erhebliche Mängel aufweist. So hat vor allem der Brückenlängsträger durch beschädigte Abdichtungen und eindringendes Wasser Schäden genommen. Bereits im Jahr 2013 wurden deshalb Hilfsträger zur Unterstützung des Längsträgers im Notfall eingezogen. Um den Längsträger zu entlasten, wurde die Fahrbahn im kritischen Bereich durch ein Fahrzeugrückhaltesystem verschwenkt. Durch die Verschwenkung wurde die Fahrbahnbreite stark verringert. Ein zweispuriger Betrieb ist momentan nur noch gerade so möglich. Sollten sich die eingezogenen Hilfsunterstützungen absenken, wäre eine weitere Verschwenkung der Fahrbahn nötig. Ein zweispuriger Betrieb wäre in diesem Fall nicht mehr möglich und es würde sich eine Engstelle mit drastischen Auswirkungen für die gesamte Raumschaft ergeben.

Herr Sollner erklärt, dass die Autobahn GmbH die Schaffung einer solchen Engstelle in jedem Falle verhindern wolle. Aus diesem Grund sind nun umfassende Ertüchtigungsmaßnahmen geplant. Bewusst habe man sich gegen einen Neubau der Brücke entschieden habe, da das Bauwerk im Zuge des neuen Albaufstiegs entfallen wird. Geplant ist eine dauerhafte Unterstützung des Brückenbauwerks durch den Einzug einer Stahlstruktur. Die komplette Fahrbahnplatte wird ertüchtigt. Die Durchfahrtshöhe unter dem Brückenbauwerk wird sich aufgrund des Einzugs der Stahlkonstruktion erheblich verringern. Um dennoch die gesetzliche Durchfahrtshöhe zu gewährleisten, ist die Absenkung der unter dem Bauwerk verlaufenden Auffahrtsrampe in Fahrtrichtung Stuttgart vorgesehen. Die Absenkung wird ca. 1 m betragen. Aus diesem Grund ist die Auffahrtsrampe während der Bauzeit nicht befahrbar.

In der Folge wird die Baumaßnahme im Gremium ausführlich diskutiert.

Ein Gremiumsmitglied äußert sichtlich seinen Unmut über die lange Sperrungsdauer. Diese ist seiner Meinung nach in keiner Weise zumutbar. Er fordert daher, dass zwingend nach Alternativen gesucht werden muss, welche die Gemeinde Gruibingen weniger stark belasten. Beispielsweise wäre der Gemeinde bereits viel geholfen, wenn die Auffahrtsrampe lediglich von Montag bis Donnerstag gesperrt wäre und von Freitag bis Sonntag geöffnet werden würde. Hierdurch wäre Gruibingen wenigstens von dem an jedem Wochenende auftretenden Rückreiseverkehr entlastet. Da der neben der Auffahrtsrampe verlaufende Wirtschaftsweg laut der Autobahn GmbH während der Baumaßnahme durchgängig befahrbar ist, fordert er zu prüfen, ob eine einspurige Führung der Auffahrtsrampe über den Wirtschaftsweg möglich ist.

  

Das gesamte Gremium schließt sich in der Folge der Forderung hinsichtlich einer Verkehrsführung der Auffahrtsrampe über den Wirtschaftsweg an.

Frau Conle verspricht diese Anregung mitzunehmen und zu überprüfen. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass die Höhe allerhöchstens für PKW ausreichen könnte. Ebenfalls sieht sie bei dieser Variante Probleme mit dem Baustellenverkehr.

Das Gremium fordert, dass in diesem Falle bereits an der Einfahrt zu Anschlussstelle eine Höhenkontrolle anzubringen ist. Zur Not müsse eine solche Höhenkontrolle in Massivbauweise erfolgen.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob ein früheres Erkennen der Schäden möglich gewesen wäre und ob dann ein Ersatzneubau eventuell die Lösung gewesen wäre. Außerdem erkundigt er sich nach dem Stand bei der von der Autobahn seit Jahren versprochenen Feldwegverbindung zur Albsteige.

Zunächst antwortet Herr Sollner, dass ein Ersatzneubau von dem durch den Feststellungbeschluss geschaffenen Baurecht abhängig wäre. Da sich dieser Feststellungsbeschluss immer wieder verschob, sei ein solcher Neubau schlichtweg nicht zeitlich planbar gewesen.

Frau Conle erklärt, dass in die Planung der Feldwegverbindung in der vergangenen Zeit Bewegung gekommen sei. Den konkreten Stand kann sie jedoch nicht mitteilen, da mit dieser Aufgabe eine andere Abteilung betraut ist.

Ein weiteres Gremiumsmitglied zeigt sich ebenfalls sehr verärgert über den sehr langen Sperrungszeitraum. Er sieht hier große Probleme und Umsatzausfälle für die örtlichen Gewerbetreibenden, wenn diese von der Kundschaft nur noch unter Stau bzw. großen zeitlichen Verzögerungen angefahren werden können.

Eine Gemeinderätin fordert, dass die Umleitungsbeschilderung auch in englischer Sprache erfolgt.

Frau Conle antwortet hierzu, dass dies in der Vergangenheit leider wenig Erfolg mit sich brachte. Mittlerweile bestehe jedoch die Möglichkeit von Seiten der Autobahn GmbH auf Google Maps und somit auf Navigationsdienstleister Einfluss zu nehmen. Sie erklärt des Weiteren, dass der Feststellungsentwurf für den Albaufstieg momentan für den Sommer erwartet werde.

Nach Abschluss der Diskussion bedankt sich Bürgermeister Schweikert bei Frau Conle und Herrn Sollner für die ausführliche Vorstellung der Baumaßnahme. Hinsichtlich der Forderung eine teilweise Öffnung der Auffahrtsrampe durch eine Verkehrsführung über den Wirtschaftsweg zu prüfen, bittet er um baldige Rückmeldung. Er bittet um eine Baustellenbesprechung mit dem ausführenden Bauunternehmen.

 

TOP 4: Umsetzung von Maßnahmen aus dem Starkregenrisikomanagment

Bürgermeister Schweikert verweist einleitend auf die Gemeinderatssitzung im vergangenen Oktober, in welcher die Ergebnisse aus der Starkregenrisikountersuchung durch das Ingenieurbüro Winkler und Partner vorgestellt wurden. Zwar ergab die Untersuchung für Gruibingen glücklicherweise kein erhöhtes Starkregenrisiko, jedoch wurden dennoch einige Problemstellen ausgemacht. Diese Problemstellen möchte die Verwaltung nun in den kommenden Jahren angehen. Aus Sicht der Verwaltung haben dabei vor allem die Verbesserung eines Schachtzulaufes oberhalb dem Bereich Im Boden, die Verbesserung des Ablaufs von Hangwasser im Bereich Sickenbühlweg und Sielenwangstraße und die Verbreiterung der Brunnenteichklinge im Bereich der Sickenbühlhalle Priorität. Des Weiteren sieht die Verwaltung Handlungsbedarf im Bereich der Winkelbachbrücke Im Steig. Hierbei handelt es sich zwar nicht um eine Problemstelle aus der Starkregenrisikountersuchung, jedoch waren hier bereits bei vergangenen Flusshochwassern Überschwemmungen zu verzeichnen.

In der Folge werden die einzelnen Maßnahmen im Gremium diskutiert.

Ein Gremiumsmitglied findet es grundsätzlich gut, dass man in den kommenden Jahren einzelne Maßnahmen aus der Starkregenrisikountersuchung umsetzen möchte. Bezüglich der Hochwasserschutzmaßnahme Im Steig müsse man jedoch aufpassen, dass man durch Maßnahmen wie den vom Ingenieurbüro vorgeschlagenen mobilen Dammbalkenverschluss nicht das Risiko für andere Grundstücke erhöhe.

Ein weiteres Gremiumsmitglied merkt hierzu des Weiteren an, dass die Winkelbachbrücke Im Steig bei vergangenen Hochwassern fast immer Einsatzort der Feuerwehr war. Jedoch konnte man hier seiner Meinung nach die Gefahr zumeist durch den Einsatz von mobilen Sandsäcken bannen. Daher sieht er hier vorerst keine akute Notwendigkeit für weitere umfassende Maßnahmen. Des Weiteren erkundigt er sich, weshalb die Brunnenteichklinge bei der Sickenbühlhalle von der Verwaltung als besonders wichtig angesehen wird. Schließlich seien an dieser Stelle im Vergleich zu anderen vorgeschlagenen Maßnahmen kaum Häuser im direkten Umfeld der Klinge.

Bürgermeister Schweikert stimmt dem Gremiumsmitglied hinsichtlich der Bebauungssituation im näheren Umfeld der Klinge zu. Jedoch sei in den Simulationen der Starkregenrisikountersuchung gut zu sehen gewesen, dass sich das Wasser im Starkregenfalle einen Weg in die Maierhofstraße sucht und somit Schäden im alten Ortskern anrichten kann.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich des Weiteren, weshalb keine Maßnahmen im unteren Hohlbachweg vorgeschlagen wurden. Schließlich sei hier gerade im Bereich der Tiefgaragen ein erhöhtes Risiko gegeben.

Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass konkrete Maßnahmen von Seiten der Gemeinde hier schwierig umzusetzen sind. Grund hierfür ist, dass die Tiefgaragen ihren Tiefpunkt auf einem Privatgrundstück haben. Somit können vor allem die Grundstückseigentümer durch gezielte Maßnahmen auf ihrem Grundstück für Verbesserungen sorgen. Des Weiteren erklärt er, dass jeder Grundstückseigentümer für starkregenrisikobehaftete Stellen auf seinem Grundstück wie Treppenabgänge oder Lichtschächte eine eigene Sorgfaltspflicht haben.

Da für die Maßnahme im Bereich der Sielenwangstraße bereits vor einigen Jahren eine Vorplanung erstellt wurde, einigt sich das Gremium darauf, dass zunächst diese Maßnahme umgesetzt werden soll. Die Verwaltung wird daher beauftragt diese Planungen zu intensivieren. Hiernach wird die Planung mit einer dazugehörigen Kostenkalkulation nochmals im Gremium diskutiert.

 

TOP 5: Vollzugsbericht zur Sanierung des Rufsteinweges

Bürgermeister Schweikert berichtet, dass die Rufsteinwegsanierung nach der Vergabe noch komplett im vergangenen Jahr abgewickelt werden konnte. Hierdurch war die fristgerechte Erstellung und Einreichung des für eine Förderung notwendigen Verwendungsnachweises bis zum 31.12.2023 möglich. Aufgrund einer vorab nichtvorhersehbaren, notwendigen Kalkung erhöhten sich die Baukosten von 53.500 € brutto auf rund 74.000 € brutto. Zuzüglich der Ingenieurkosten in Höhe von ca. 7.600 € brutto ergaben sich somit Gesamtkosten in Höhe von 81.600 € brutto.

Da der Zuschussbetrag im Rahmen des Förderprogramms für ländliche Wege in Höhe von 24.899 € mittlerweile an die Gemeinde überwiesen wurde und sich zudem die Jagdgenossenschaft mit 16.000 € an der Feldwegsanierung beteiligt, verbleibt somit ein Gemeindeanteil von 40.601 €.

Im Nachgang erkundigt sich ein Gremiumsmitglied, weshalb die starke Durchnässung des Weges und somit die Notwendigkeit einer Kalkung nicht durch die vorab durchgeführten Bodenbeprobungen festgellt wurde. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass bei den Bodenbeprobungen das Hauptaugenmerk auf dem Ausschluss einer möglichen Grundwassergefährdung lag.

 

TOP 6: Annahme einer Spende

Der Vorsitzende berichtet, dass die Firma Möbel Moll Funktionsmöbel GmbH erneut insgesamt 900 € spendet. Nach dem Willen der Firma Moll sind jeweils 300 € für den Kindergarten, die Grundschule und die Jugendfeuerwehr vorgesehen.

Das Gremium bedankt sich bei der Firm Moll Funktionsmöbel GmbH für die Spende und nimmt diese einstimmig an.

 

TOP 7: Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Bürgermeister Schweikert berichtet, dass der Baufortschritt im Rathaus gut voranschreitet. Die Eröffnung des kernsanierten Rathauses soll während der Sommerferien erfolgen.
  • Eine Gemeinderätin bittet darum, dass im Oberen Filsboten über die Landschaftspflegemaßnahmen oberhalb den Bereich „An der Riese“ berichtet wird.
  • Ein Gemeinderat bemängelt den Zustand der Internetseite der Gemeinde Gruibingen. Der Vorsitzende sagt zu, zusammen mit dem Gemeindeverwaltungsverband wieder für mehr Aktualität zu sorgen.
  • Ein Gemeinderat erinnert daran, dass im St. Wolfgang Weg wieder der Sperrpfosten eingesetzt werden solle.
  • Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt der Vorsitzende, dass es noch nichts Neues zum Glasfaserausbau gebe, der Ausbau erfolge wohl in diesem Jahr nicht. Er versichert hier dran zu bleiben.
  • Ein Gremiumsmitglied spricht Ausfälle der Straßenbeleuchtung an verschiedenen Stellen an. Der Vorsitzende wird sich mit dem Albwerk in Verbindung setzen
  • Eine Gemeinderätin erkundigt sich, wann die Zuleitung zum Wasserbehälter Rufstein erneuert wird. Bürgermeister Schweikert rechnet mit einer Ausführung im April.

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.01.2024

Begrüßung und Eröffnung

Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal, Herrn Hofele vom Ingenieurbüro Hiller und Hofele, Feuerwehrkommandant Frank Burr, zwei Zuhörer sowie eine Vertreterin der Presse zur ersten Gemeinderatsitzung des Jahres 2024. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.

 

TOP 2: Bürgerfragestunde

Ein Bürger bemängelt, dass beim Bürgerinformationstag bei dem Punkt Schuldenentwicklung lediglich die Schuldenentwicklung des Kernhaushalts dargestellt wurde. Seiner Meinung nach dürfe man hierbei jedoch nicht die Schuldenentwicklung des gemeinsam mit der Gemeinde Mühlhausen betriebenen Bauhofs, des Abwasserzweckverbands und des Eigenbetriebs der Wasserversorgung außer Acht lassen. Ebenfalls werden von dem Bürger die sehr hohen Wasserverluste im Leitungsnetz angemahnt.

Hinsichtlich der Schuldenentwicklung erklärt Bürgermeister Schweikert zunächst, dass ein Beitritt zum Abwasserzweckverband vor vielen Jahren die einzig richtige Entscheidung gewesen sei. Die gemeindeeigene Kläranlage, welche noch bis Anfang der 1990er Jahre im Betrieb war, entsprach zum Ende nicht mehr den rechtlich absolut notwendigen Voraussetzungen. Des Weiteren sei der Betrieb einer eigenen Kläranlage für eine kleine Gemeinde wie Gruibingen aus heutiger Sicht finanziell in keinster Weise mehr zu stemmen. Auch war die Gründung eines gemeinsamen Bauhofs mit der Gemeinde Mühlhausen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit nach Meinung des Vorsitzenden absolut der richtige Schritt und habe für beide Gemeinden zudem wichtige Synergieeffekte gebracht. Bezüglich dem Eigenbetrieb der Wasserversorgung erläutert Bürgermeister Schweikert, dass die dort angesetzten Abschreibungen durch die Wasserversorgungsgebühren erwirtschaftet werden. Die Wasserversorgungsgebühren wurden bis zur Gründung des Eigenbetriebs im Gemeindehaushalt eingenommen und verbesserten das Ergebnis des Haushalts. Nach der Gründung des Eigenbetriebs stehen die Einnahmen ausschließlich der Wasserversorgung zur Verfügung.

Des Weiteren habe man hohe Investitionen in die Unterhaltung des Wassernetzes getätigt. Im Jahr 2011 wurden die Pumpstation und der Hochbehälter grundlegend saniert. Hierfür wurden nahezu 1 Mio € aufgewendet. Da eine moderne und vor allem funktionierende Wasserversorgung elementar wichtig für das tägliche Leben ist, könne er die hohen Investitionen jedoch mit gutem Gewissen vertreten.

Bürgermeister Schweikert erklärt zudem, dass die von dem Bürger angesprochenen hohen Wasserverluste der Gemeinde bekannt seien und man deshalb bereits mit Hochdruck auf der Suche nach möglichen Austrittstellen sei. Bisher habe jedoch der Einsatz sogenannter Geräuschlogger, welche auf die Hauptleitungen aufgesetzt werden und anhand von Geräuschen Lecks erkennen können, nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Momentan geht man daher davon aus, dass die Wasserverluste nicht von den Hauptleitungen ausgehen. Nach Rücksprache mit der Eislinger Wasserversorgung werden nun vielmehr Lecks in den von den Hauptleitungen abzweigenden Hausanschlussleitungen vermutet. Da diese jedoch aus Kunststoff bestehen, liefern die Geräuschlogger hier nicht das gewünschte Ergebnis. Die Verwaltung steht daher im Austausch mit einer Firma aus dem Schwarzwald. Diese wird die Hausanschlussleitungen im Detail mit speziellem Gerät abhören und hierdurch hoffentlich den Wasserverlusten auf die Spur kommen.

 

TOP 3: Ehrung von Blutspendern

Zu diesem Tagesordnungspunkt bittet der Vorsitzende Herrn Hans Straub und Herrn Peter Griesbach zu sich. Bürgermeister Schweikert bedankt sich dabei im Namen des Deutschen Roten Kreuzes und im Namen der Gemeinde bei Herrn Straub und Herrn Griesbach für die jeweils fast unfassbare Zahl von 100 Blutspenden. Als Zeichen der Dankbarkeit und Anerkennung überreicht der Vorsitzende den beiden daher eine Ehrenurkunde und eine Ehrennadel vom Deutschen Roten Kreuz sowie ein kleines Präsent der Gemeinde.

 

TOP 4: Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 € für den Gemeindehaushalt 2023

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgemeister Schweikert Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal.

Frau Pehl erklärt, dass für die getätigten Investitionen im Jahr 2023 ein Kredit in Höhe von 500.000 € aufgenommen werden müsse. Da für das Kalenderjahr 2023 noch genehmigte Kreditermächtigungen von rund 1.600.000 € zur Verfügung stehen und diese noch fortgelten bis die Haushaltsatzung für das übernächste Jahr erlassen wird, ist eine Kreditaufnahme auch im Jahr 2024 möglich.  Frau Pehl hat hierzu bei verschiedenen Banken tagesaktuell die Kreditkonditionen und Rahmenbedingungen abgefragt. Die günstigsten Kreditkonditionen werden dabei momentan von der Kreissparkasse über die LBBW mit einem Zinssatz von 3,54 %, einer Laufzeit von 20 Jahren und einer quartalsmäßigen Tilgung angeboten. Frau Pehl spricht sich daher für eine Kreditaufnahme bei der Kreissparkasse aus.

Ein Gremiumsmitglied lehnt die vorgeschlagene Kreditaufnahme bei der Kreissparkasse ab, da man seiner Meinung nach den Kredit eher bei einem örtlichen Kreditinstitut aufnehmen solle. Die Konditionen des örtlichen Kreditinstituts seien zwar ein klein wenig teurer, jedoch werde man diesen Betrag dann vermutlich über die Gewerbsteuer wieder hereinholen. Ebenfalls solle man seiner Meinung nach generell die örtlichen Unternehmen zur Stärkung des Standorts Gruibingen bevorzugen.

Frau Pehl antwortet hierzu, dass diese Vorgehensweise rechtlich nicht möglich sei, da man vom Kommunalamt dazu gehalten ist, Kredite zu den günstigst möglichen Konditionen aufzunehmen. Des Weiteren lasse sich ein möglicher Vorteil bei der Gewerbsteuer über die kommenden 20 Jahre schlichtweg nicht in Zahlen beziffern.

Das Gremium beschließt hiernach bei einer Enthaltung und 8 Stimmen dafür, dass Frau Pehl am nächsten Tag nochmals bei den angefragten Kreditinstituten tagesaktuelle Angebote einholen wird. Der Kredit wird hiernach bei der Bank mit den günstigsten Kreditkonditionen aufgenommen.

 

TOP 5: Beteiligung an den Kosten der Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums Göppingen- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages

Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Stadt Göppingen die Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums mit Gesamtkosten in Höhe von 38,2 Mio. € plant. Die Stadtverwaltung plant hierbei, die Umlandkommunen mit einer relevanten Anzahl von Schülern, welche das Hohenstaufen-Gymnasium oder andere Göppinger Schulen besuchen, an den Sanierungskosten zu beteiligen. Da aus der Gemeinde Gruibingen in den vergangenen Jahren im Schnitt rund 10,25 Schülerinnen und Schüler das Hohenstaufen-Gymnasium und 45,125 Schülerinnen und Schüler insgesamt Gymnasien in Göppingen besuchten, ist diese relevante Anzahl überschritten. Gegen eine Beteiligung an den Sanierungskosten kann sich die Gemeinde Gruibingen hierbei nicht zur Wehr setzen, da eine solche Kostenbeteiligung im Zuge des Rechtsstreits zur Kostentragung des Michelberggymnasiums in Geislingen vom Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich als rechtens angesehen wurde. Die Stadt Göppingen plant die Umlandkommunen jedoch zunächst nicht förmlich zur Kostenbeteiligung zu verpflichten, sondern strebt eine Einigung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages an. Im Zuge der Vorbereitung des öffentlich-rechtlichen Vertrages fanden zahlreiche Abstimmungsgespräche mit der Stadt Göppingen statt. Hierbei konnten die Umlandkommunen unter anderem die Anerkennung eines Standort- und Eigentumsvorteil sowie eine hiermit verbundene Senkung der Beteiligungskosten erwirken. Des Weiteren wurde der nun vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag anwaltlich geprüft. Mit der Unterzeichnung des Vertrages würden sich für die Gemeinde Gruibingen Beteiligungskosten von knapp 272.000 € ergeben. Hierzu erklärt der Vorsitzende, dass ein Ausgleichsstockantrag für die Beteiligungskosten gestellt werde. Hier sei eine Zuschussgewährung in Höhe von rund 27% der Beteiligungskosten realistisch.

Mehrere Gemeinderäte vermissen in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag eine Deckelung der Beteiligungskosten im Falle von unvorhergesehenen Kostensteigerungen. Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Stadt Göppingen gemäß dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs nicht zu einer solche Zusage verpflichtet ist. Die Stadt Göppingen lässt sich daher in dieser Sache auch nicht auf Zusagen ein. Sollte es jedoch tatsächlich zu Kostensteigerungen kommen, wurden vertraglich weitere Verhandlungsgespräche vereinbart. Ein Gremiumsmitglied stört sich zudem sehr daran, dass das Hohenstaufen Gymnasium als denkmalgeschütztes Gebäude gilt. Dies sei für sie nicht nachvollziehbar und erhöhe die Sanierungskosten deutlich. Der Vorsitzende stimmt der Gemeinderätin hinsichtlich der hierdurch verursachten Kostensteigerungen zu. Jedoch stehe das Hohenstaufen Gymnasium, nach der denkmalschutzrechtlichen Begründung, mit seiner offenen Gestaltung exemplarisch für einen Umschwung des damals vorherrschenden Baustils hin zu freiheitlicherem Denken mit lichtdurchfluteteren Räumen.

Des Weiteren kritisiert ein Gremiumsmitglied, dass die Stadt Göppingen über viele Jahre hinweg keine oder nur sehr wenige Unterhaltungsmaßnahmen an der Schule getätigt habe. Aus diesem Grund sei nun die sehr umfassende und teure Generalsanierung notwendig.

In der Folge stimmt der Gemeinderat bei acht Stimmen dafür und einer Gegenstimme für den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Göppingen zur Kostenbeteiligung an der Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums.

 

TOP 6 Vergabe von Ingenieurleistungen im Rahmen des Kanalsanierungsprogramms

Bürgermeister Schweikert begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hofele vom Ingenieurbüro Hiller und Hofele.

Hiernach geht der Vorsitzende auf das für das Jahr 2024 geplante Kanalsanierungsprogramm ein. Nachdem in den in den vergangenen Jahren bereits drei abgesteckte Gebiete saniert wurden, soll nun im Jahr 2024 ein Gebiet im Bereich Gehren/Boller Straße/Hauptstraße folgen. Als Sanierungsmethode wird dabei in den meisten Fällen eine Inliner Sanierung durchgeführt. Hier wird in die gesamte Kanalhaltung ein Glasfaser-Inliner eingebracht. Hierdurch entsteht quasi ein neuer Kanal mit einer Lebensdauer von rund 50 Jahren. Ein weiterer Vorteil dieser Methode ist, dass die erfolgten Sanierungen dann auch über 50 Jahre abgeschrieben werden können und sich somit nicht sofort in vollem Umfang auf den Abwasserzins auswirken. Der Vorsitzende erklärt des Weiteren, dass zu dem eigentlich geplanten Sanierungsumfang in Höhe von 193.000 € noch zusätzlich 30.000 € für eine recht schwierig zu sanierende Kanalhaltung zwischen der Berg- und Hauptstraße hinzukommen würde. In den kommenden Jahren sollen die Sanierungen fortgesetzt werden. Er geht hierbei davon aus, dass die Sanierungen im gesamten Gemeindegebiet vermutlich in den Jahren 2026 und 2027 abgeschlossen werden können. Für die Planungsleistungen der Kanalsanierung liegt der Gemeinde Gruibingen zudem ein Honorarangebot des Ingenieurbüros Hiller und Hofele in Höhe von 17.350 € vor.

In der Folge erkundigt sich eine Gemeinderätin, wie dringend die nun zusätzlich zu sanierenden Haltungen seien. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass in diesem Bereich ein starker Wurzeleinwuchs in den Kanal zu registrieren ist und hierdurch ein Rückstau im Kanal zu befürchten sei. Des Weiteren sei die Gemeinde in den kommenden beiden Jahren im Rahmen der Eigenkontrollverordnung zur Sanierung dieser Haltungen verpflichtet.

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob im Vorfeld eine hydrologische Untersuchung für die zu sanierenden Kanalhaltungen notwendig gewesen wäre. Des Weiteren erkundigt er sich, ob das in die Kanäle eindringende Wasser ein Indiz für die in der Bürgerfragestunde angesprochenen Wasserverluste sein könnte. Ebenfalls möchte er wissen, weshalb vereinzelt „versteckte“ Schächte vorzufinden seien. Bezüglich des Inlinerverfahrens stellt er zudem die Frage, ob dieses bei deformierten Schächten überhaupt angewendet werden könne.

Herr Hofele nimmt zu diesen Fragen jeweils kurz Stellung. Er erklärt, dass für Vorhaben in dem nun geplanten Umfang hydrologische Untersuchungen in der Regel entbehrlich seien. Auch stamme das eindringende Wasser nicht von schadhaften Wasserversorgungsleitungen. Vielmehr stamme das Wasser aus Drainagen. Des Weiteren wurden alte Schächte in der Vergangenheit zum Teil von Gräsern überwuchert. Herr Hofele erklärt zudem, dass im Normalfall auch deformierte Schächte durch das Inlinerverfahren saniert werden können.

 

Nach der Diskussionsrunde fasst das Gremium einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

  1. Das Büro Hiller und Hofele wird zum Angebotspreis von 17.350 € mit der Planung und Ausschreibung des diesjährigen Kanalsanierungsprogramms beauftragt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die Kanalsanierung 2024 gemäß der Entwurfsplanung vom 09.01.2024, ergänzt um den zusätzlichen Kanalstrang zwischen Hauptstraße und Bergstraße, auszuschreiben.
 

TOP 7: Vergabe von Sanitär und Heizungsarbeiten im Rahmen der Rathaussanierung

Bürgermeister Schweikert erklärt, dass im Zuge der zweiten Ausschreibung dieser Gewerke nun ein deutlich besseres Submissionsergebnis erzielt werden konnte. Während bei der ersten Ausschreibung lediglich ein unwirtschaftliches Angebot in Höhe von 176.000 € brutto abgegeben wurde, erhielt die Gemeinde bei dieser Ausschreibung drei Angebote. Das günstigste Angebot gab die Firma Wissner GmbH aus Uhingen mit einem Angebotspreis von 112.026,01 € ab. Die beiden weiteren Angebote lagen bei 141.323,82 € brutto und bei 143.994,88 € brutto. Der Vorsitzende schlägt daher vor, die Arbeiten an die Firma Wissner GmbH zu vergeben. Da die Angebote jedoch noch nicht vom Fachplaner nachgerechnet wurden, schlägt er eine Vergabe unter der Voraussetzung vor, dass sich bei der Überprüfung keine nennenswerten Änderungen ergeben werden.

Das Gremium ist hiermit einverstanden und vergibt die beiden Gewerke unter dieser Voraussetzung einstimmig an die Firma Wissner GmbH zum Angebotspreis von 112.026,01 €.

 

TOP 8: Vergabe zur Erneuerung und Versetzung des Schaltschrankes für die Straßenbeleuchtung neben dem bisherigen Eingang des Rathauses

Der Vorsitzende erklärt, dass der bisherige Schaltschrank für die Straßenbeleuchtung im Eingangsbereich des Rathauses angebracht ist. Im Zuge der Rathaussanierung und der Vollwärmedämmung ist nun jedoch dringend eine Versetzung und Erneuerung notwendig.  Das vom Alb Werks zugesagte Angebot liegt leider noch nicht vor.

Aufgrund der Dringlichkeit der Arbeiten stimmt das Gremium der Vergabe mit deutlichem „Murren“ zu. Die Verwaltung wird das Gremium nach Eingang des Angebots unterrichten.

 

TOP 9: Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans hinsichtlich der Ausweisung regional bedeutsamer Windkraftstandorte

Bürgermeister Schweikert geht zunächst auf den aktuellen Stand bei der Teilfortschreibung des Regionalplans ein. Demnach haben sich die die Voraussatzungen für die Gemeinde Gruibingen hinsichtlich der Ausweisung von Windkraftstandorten stark geändert. In einer Gemeinderatssitzung Ende des Jahres 2022 hatte sich die Gemeinde Gruibingen für eine Ausweisung eines Standortes für Windkraftanlagen im Bereich Buch / Häringer Steig ausgesprochen. Der Grund hierfür war damals, dass in diesem Bereich hervorragende Windhöffigkeiten vorliegen und somit Windkraftanlagen äußerst wirtschaftlich betrieben werden könnten. Ein weiterer Grund war, dass dieses Gebiet in einer vorläufigen Suchraumkulisse der Region Stuttgart enthalten war und Windkraftanlagen in diesem Bereich generell für möglich gehalten wurden. Des Weiteren waren die Gemeinden damals gehalten, selbst aktiv Standorte für Windkraftanlagen auszuweisen, weil hierin die einzige Möglichkeit gesehen wurde, die Ansiedlung von Windkraftanlagen von Seiten der Gemeinde noch zu steuern. Sollten die Gemeinden nicht tätig werden, so damals die Auffassung, würde sich im Falle der Nichterreichung des 1,8 % Flächenziels eine allgemeine baurechtliche Privilegierung für Windkraftanlagen ergeben. Hierdurch wäre die Ansiedlung von Windkraftanlagen weder steuer- noch verhinderbar gewesen. Mittlerweile haben sich diese Vorzeichen jedoch gänzlich geändert. Die Region Stuttgart hat bereits mehr Flächen als das 1,8 % Flächenziel vorzuweisen. Zudem wurden sämtliche windhöffigen Bereiche auf der Gemarkung Gruibingen nun aus der Suchraumkulisse herausgenommen, da sich diese allesamt im europäischen Vogelschutzgebiet befinden. Sofern die Gemeinde möchte, könnte die Gemeinde in einer Stellungnahme die Region Stuttgart zur Prüfung des Ausschlusses aufordern. Ob eine solche Stellungnahme Erfolg haben würde, ist jedoch vollkommen ungewiss. Die Tälesgemeinden Bad Ditzenbach und Deggingen, welche ebenfalls keine Standorte mehr haben, wollen demnach eine solche Stellungnahme abgeben. Der Vorsitzende stellt daher die Frage in den Raum, ob die Gemeinde Gruibingen auch eine solche Stellungnahme abgeben möchte. Er selbst hält eine solche Stellungnahme nicht für unbedingt notwendig und kann gerade im Hinblick auf den Erhalt der einzigartigen Naturlandschaft damit leben, wenn Gruibingen im weiteren Änderungsverfahren nicht weiter berücksichtigt wird. Sofern das Gremium jedoch eine Stellungnahme wünscht, so sei er auch hierfür offen.

In der Folge positioniert sich ein großer Teil des Gremiums gegen eine Ansiedlung von Windkraftanalagen. So bringt eine Gemeinderätin vor, dass es durchaus einen Grund für das auf der Gemarkung von Gruibingen ausgewiesene europäische Vogelschutzgebiet gebe. Wolle man trotz des europäischen Vogelschutzgebiets ein Windkraftvorranggebiet, sieht sie einen Bürgerentscheid als zwingend an.

Eine Gemeinderätin erklärt, dass sie grundsätzlich für Windkraft sei. Nachdem nun jedoch auf der gesamten Gemarkung ein europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist, hält Sie eine Realisation von Windkraftanlagen in Gruibingen für schwierig. Des Weiteren findet sie es schade, dass das Albwerk und Vattenfall sehr wenig Interesse an Bürgerbeteiligungsformen wie einem Bürgerwindrad haben.

Von einer anderen Gemeinderätin wird dies grundsätzlich anders gesehen. Sie spricht sich klar für Windkraft aus. Jeder Einzelne müsse sich fragen, ob man in der Energieerzeugung unabhängiger werden wolle oder nicht. 

Ein Gremiumsmitglied kritisiert, dass große internationale Konzerne wie Vattenfall stets einen größtmöglichen Gewinn vor Augen haben und hierdurch die Zerstörung der Natur billigend in Kauf genommen wird. Die im Falle von Windkraftansiedlungen für die Standortgemeinden im Raum stehenden Pachtzahlungen für kommunale Grundstücke hält er zudem für zu niedrig. Auch hält er das Vorgehen der Region zum Teil für unseriös, da man die Gemeinden noch vor einem Jahr dazu aufgefordert hatte, aktiv Standorte auszuweisen. Die Problematik mit dem europäischen Vogelschutzgebiet als Ausschlusskriterium hätte die Region bereits damals auf dem Schirm haben müssen. Auch sei die Gemeinde Gruibingen nicht mit anderen großen Windkraftstandorten wie Lauterstein zu vergleichen. So war beispielsweise in Lauterstein bereits schon vor der Ansiedlung der Windkraftanlagen ein gut ausgebautes Zuwegungsnetz vorhanden. In Gruibingen wäre dies nicht der Fall und Maschinenwege müssten unter großer Zerstörung der Natur angelegt werden.

Zwei weitere Gemeinderäte sehen ebenfalls in der nichtvorhandenen Zuwegung ein sehr großes Problem. Ein weiteres Gremiumsmitglied kritisiert, dass man heute eigentlich kein Energieerzeugungsproblem sondern ein Energiespeicherproblem habe. Es müsse sich daher in der Erforschung von neuen Speichermöglichkeiten noch einiges tun. Auch hält er den bei der Bürgerversammlung eingebrachten Vorschlag hinsichtlich einer Nutzung von Geothermie in Gruibingen weiterhin für sehr interessant.

Nach Abschluss der Diskussion fasst Bürgermeister Schweikert zusammen, dass eine große Mehrheit im Gremium den Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans zur Kenntnis nehmen und keine Stellungnahme hinsichtlich einer Wiederaufnahme als Vorranggebiet für Windkraft abgeben möchte. Er lässt daher darüber abstimmen, ob so weiterverfahren werden solle.

Das Gremium stimmt hierbei bei sieben Stimmen dafür, einer Gegenstimme und einer Enthaltung für eine Kenntnisnahme des Entwurfs zur Teilfortschreibung des Regionalplans. Es wird keine Wiederaufnahme als Vorranggebiet für Windkraftanlagen gefordert.

 

TOP 10: Ausschreibung zur Beschaffung eines neuen MTWs für die Feuerwehr Gruibingen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Feuerwehrkommandant Frank Burr. Herr Burr erklärt hiernach, dass der bisherige MTW im Jahr 2008 als Gebrauchtwagen gekauft wurde und seither ein sehr wichtiges Fahrzeug für den Personaltransport ist. Der MTW dient zudem der Ausbildung von momentan über 20 Jugendlichen bei der Nachwuchsfeuerwehr. Bei großen Einsätzen auf der Autobahn oder bei der Schnellbahntrasse ist der MTW unverzichtbar. Für die nun anstehende Ersatzbeschaffung sind im Haushaltsplan 90.000 € vorgesehen. Im Haushaltsplan ist ein Landeszuschuss in Höhe von 13.000 € ausgewiesen. Hiernach geht Herr Burr noch kurz auf die von ihm erstellte Leistungsbeschreibung ein. Demnach sei es ein Sonderwunsch der Feuerwehr, dass für verschiedenen Einsatzfelder ein variables Einsetzen der Sitzreihen möglich ist. Die neue Beschaffung eines Digitalfunks ist nicht notwendig, da dieser von dem alten MTW in den neuen MTW eingebaut werden kann. Gemäß dem Leistungsverzeichnis können auch Vorführfahrzeuge angeboten werden.

In der Folge beschließt das Gremium einstimmig, dass der MTW gemäß dem von Herrn Burr vorgestellten Leistungsverzeichnis ausgeschrieben werden soll.

 

TOP 11: Zuschussantrag zur Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF)

Der Vorsitzende erklärt, dass das bisherige Löschgruppenfahrzeug 16 (LF 16) bereits seit dem Jahr 1998 in Betrieb ist. Trotz guter Pflege ist das Fahrzeug aufgrund vieler Einsätze auf der Autobahn in die Jahre gekommen und sollte daher in den nächsten Jahren durch ein neueres Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) ausgetauscht werden. Kommandant Frank Burr hat ein Informationsangebot eingeholt. Herr Burr erklärt, dass im Bereich der Feuerwehr Fahrzeugbeschaffung eine starke Inflation zu beobachten ist. In dem nun eingeholten Informationsangebot werden die Anschaffungskosten für ein HLF auf ca. 700.000 € geschätzt. Die Investition einer solch großen Summe für ein einziges Feuerwehrauto ist jedoch für eine Gemeinde in der Größenordnung von Gruibingen finanziell nicht leistbar. Aus diesem Grund plant die Verwaltung einen erhöhten Zuschuss zu beantragen. Da die Feuerwehr Gruibingen bereits jetzt mit der A 8 und im Rahmen der Schnellbahntrasse Aufgaben mit erheblicher überörtlicher Bedeutung wahrnimmt, ist geplant, einen Zuschuss in Höhe von 90 % zu beantragen.

In der Folge stimmt das Gremium einstimmig der Stellung eines Zuschussantrags für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF) zu. Als Zuschussgrundlage wird das eingeholte Informationsangebot in Höhe von 700.000 € verwendet.

 

TOP 12: Wahl des Gemeindewahlausschusses

Für die am 09.06.2024 stattfindenden Kommunal- und Europawahlen ist von Gemeinderat ein Gemeindewahlausschuss zu wählen. Aufgabe des Gemeindewahlausschusses ist vor allem die Prüfung und Zulassung der einzelnen Wahlvorschläge sowie die Anerkennung des Wahlergebnisses. Vorsitzender des Ausschusses ist dabei kraft Gesetz der Bürgermeister. Die ebenfalls zu wählenden Beisitzer und Stellvertreter müssen wahlberechtigte der Gemeinde sein. Die Verwaltung schlägt daher vor, hier überwiegend auf den Personenkreis zurückzugreifen, welcher bei der vergangenen Kommunalwahl bereits sehr gute Arbeit geleistet hat. Für eine eventuelle Verhinderung des Vorsitzenden müssen Stellvertreter gewählt werden. Da hier auch Mitarbeiter der Gemeinde gewählt werden können, werden zwei Mitarbeiter des Rathauses vorgeschlagen.

Der Gemeinderat ist mit den Vorschlägen der Verwaltung einverstanden und wählt die folgenden Personen jeweils einstimmig in den Gemeindewahlausschuss:

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses: Bürgermeister Roland Schweikert

Stellvertreter des Vorsitzenden: Frau Ramona Göser und Herr Moritz Lang

1. Beisitzer: Herr Hans Hitzer

2. Beisitzerin: Frau Andrea Hein

Stellvertreterin des ersten Beisitzers: Frau Herta Richter

Stellvertreter des zweiten Beisitzers: Herr Heinz Schopp

  

TOP 13: Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Ein Gremiumsmitglied bemängelt, dass der Internetauftritt der Gemeinde nicht aktuell ist. Der Vorsitzende sagt hier Besserung zu.
  • Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Verwaltung die Autobahn GmbH für die kommende Gemeinderatsitzung am 20.02.2024 eingeladen hat. Die Autobahn GmbH wird an diesem Termin die geplante Baustelle an der Anschlussstelle Mühlhausen vorstellen und im Detail erläutern.
  • Eine Gemeinderätin erkundigt, was es mit den momentan stattfindenden Rodungsarbeiten oberhalb dem Bereich Riese auf sich hat. Bürgermeister Schweikert erklärt, dass dies ein gemeinsames Projekt des Regierungspräsidiums und des Landschaftserhaltungsverbands ist.
  • Ein Gremiumsmitglied fordert, dass bei zukünftigen Bebauungsplänen eine Versorgung der Baugebiete durch Geothermie überprüft wird.
  • Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob es bereits Neuigkeiten von der deutschen Glasfaser gebe. Der Vorsitzende erklärt, dass die Planung der Zuführung und der Übergabepunkte laufe. Eine Planung für das Ortsnetz liegt jedoch noch nicht vor.

Aktuelles aus dem Gemeinderat

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