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Sitzungsberichte

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Sitzungsbericht vom 14.05.2024

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 14.05.2024

 

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung

Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder sowie einen Zuhörer zur letzten Gemeinderatsitzung vor den anstehenden Kommunalwahlen am 09.06.2024. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.

 

TOP 2: Sachstandbericht zur Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft „Spielplätze“

Bürgermeister Schweikert übergibt zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort an Gemeinderätin Claudia Leier. Gemeinderätin Leier berichtet sodann im Detail über bereits umgesetzte und momentan geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Gruibinger Spielplätze. Momentan besteht die Arbeitsgemeinschaft aus den beiden Gemeinderäten Claudia Leier und Hannes Ströhle, Schulleiterin Frau Keßler, Kindergartenleiterin Frau Capitano-Rathsam, Rathausmitarbeiterin Frau Hetmank und Bauhofleiter Herr Bäuerle. Nach der Gründung im Jahr 2022 widmete sich die Arbeitsgemeinschaft zunächst dem Spielplatz in der Schillerstraße sowie der Boulebahn an der Alten Halle. Im Jahr 2024 sollen nun Verbesserungen am Spielplatz Mohrengarten und im vorderen Bereich des Schulhofes umgesetzt werden. Gemeinderätin Leier berichtet, dass für den Spielplatz Mohrengarten eine Seilbahn bestellt wurde. Des Weiteren soll für den hinteren Bereich des Spielplatzes ein Spielhaus für Kinder unter drei Jahren errichtet werden. Weitere Anschaffungen sind für den Spielplatz Mohrengarten momentan noch nicht geplant. Gemeinderätin Leier erklärt, dass die jährlich notwendige Sicherheitsüberprüfung des Spielplatzes bereits stattgefunden habe. Erfreulicherweise entsprachen hierbei alle Spielgeräte des Spielplatzes Mohrengarten den einzuhaltenden Sicherheitsanforderungen.

Im Schulhof wurde diese Prüfung ebenfalls durchgeführt. Das Spielhaus im vorderen Bereich des Schulhofes hielt dieser Prüfung jedoch nicht stand. Es wurde daher vom Bauhof abgebaut. Hier ist nun die Errichtung eines neuen Spielhauses geplant. Des Weiteren sollen eine Slackline und sogenannte Balancierpfosten für die Kinder aufgebaut werden.

Die Lieferung und der Einbau der neuen Geräte soll im Juni erfolgen.

Zum Schluss geht Gemeinderätin Leier noch kurz auf die Kosten der Neuanschaffungen ein. Im Haushaltsplan waren demnach 50.000 € für die Spielplätze vorgesehen. Die Anschaffungs- und Einbau- bzw. Errichtungskosten liegen ca. bei 43.000 € und somit unter dem Haushaltsansatz. Als nächstes sollen zudem Sonnensegel für die neue Rutsche sowie für den Sandkasten am Spielplatz Schillerstraße angeschafft werden.

In der Folge bedankt sich der Vorsitzende für die sehr informativen Ausführungen. Das Gremium zeigt sich des Weiteren über die bereits erreichten Spielplatzverbesserungen der Arbeitsgemeinschaft sehr erfreut.

   

TOP 3: Bauangelegenheiten - Neubau einer Satteldachholzgarage auf dem Grundstück Hölderlinweg 18

Bürgermeister Schweikert erläutert dem Gremium das Baugesuch. Demnach planen die Bauherren auf dem Grundstück Hölderlinweg 18 die Errichtung einer Satteldachholzgarage mit einer Länge von 7,28 m und einer Breite von 7 m. Des Weiteren ist eine Traufhöhe von 2,71 m sowie eine Firsthöhe von 4,4 m geplant. Da die Garage den im Bebauungsplan „Hetzelesteich 2. Änderung“ festgesetzten Abstand von zwei Metern von öffentlichen Verkehrsflächen nicht einhalten kann, wäre für dies Unterschreitung eine Befreiung notwendig. Da in der näheren Umgebung jedoch bereits einige weitere Garagen den festgesetzten Abstand von zwei Metern unterschreiten, spricht sich der Vorsitzende für die Erteilung einer Befreiung aus.

Ohne weitere Diskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig der Erteilung des Einvernehmens sowie der hierfür benötigten Befreiung vom festgesetzten Abstand von den öffentlichen Verkehrsflächen zu.

 

TOP 4: Feststellung des Jahresabschlusses des Gemeindehaushalts 2021

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Schweikert die Fachbeamtin für das Finanzwesen, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal und übergibt sodann das Wort an sie. Frau Pehl präsentiert dem Gemeinderat hiernach zunächst das Jahresergebnis des Jahres 2021. Das ordentliche Ergebnis der Gemeinde Gruibingen betrug im Jahr 2021 – 36.051,24 €. Da ein Ergebnis von – 628.680,00 € geplant war, stellt dies gegenüber dem Haushaltsplan eine Verbesserung um 592.628,76 € dar.

Hiernach geht Frau Pehl auf einige Ertrags- und Aufwendungspositionen ein. So konnte sich die Ertragsposition „Steuern und ähnliche Abgaben“ von einem Planansatz von 2.937.130 € auf ein Ergebnis von 3.263.856,47 € verbessern. Grund hierfür sind deutliche Mehrerträge bei der „Gewerbesteuer“ sowie beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer.

Bei der Ertragsposition „Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen“ handelt es sich vor allem um Schlüsselzuweisungen des Landes, Zuweisungen für den Kindergarten, die Gemeindeverbindungsstraßen, die Gemeindefläche und weitere kleinere Zuweisungspositionen. Der Planansatz für diese Ertragsposition betrug 1.033.400 €. Das Ergebnis hierzu liegt jedoch mit 1.227.636,72 € ca. 194.000 € über dem Planansatz. Der Hauptgrund hierfür sind erhöhte Schlüsselzuweisungen. Ebenfalls fielen die Zuweisungen für den Kindergarten- und Schulbereich höher aus.

Unter den Posten „Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen“ fallen unter anderem Benutzungsgebühren aus dem Kindergartenbereich, dem Hallenbad oder der Sickenbühlhalle. Da diese Einrichtungen im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie nicht im vollen Umfang besucht und genutzt werden konnten, wurde der Haushaltsansatz in Höhe von 613.000 € um ca. 60.000 € unterschritten.

Die Personalaufwendungen der Gemeinde Gruibingen wurden für das Jahr 2021 mit 1.276.080 € angesetzt. Da Stellen im Kindergartenbereich zum Teil nicht sofort wiederbesetzt werden konnten, betrug das Ergebnis jedoch schlussendlich 1.214.711,99 €.

Bezüglich der Abschreibungen erläutert Frau Pehl, dass diese fast 146.000 € höher als geplant ausgefallen sind. Grund hierfür ist, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplans wegen der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) noch keine vollständige Bewertung des Vermögens vorlag und somit die Planung von Abschreibungen lediglich eingeschränkt möglich war.

Bei dem Posten Transferaufwendungen handelt es sich vor allem um die Umlage an den Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“, den Zweckverband für interkommunale Zusammenarbeit, die Gewerbesteuerumlage, die FAG-Umlage sowie die Kreisumlage. Die Transferumlagen wurden im Haushaltsplan für 2021 mit 2.635.720 € angesetzt. Der Ansatz wurde im Ergebnis jedoch um 426.000 € überschritten. Grund hierfür ist, dass die Umlage an den Zweckverband für interkommunale Zusammenarbeit früher bei den jeweiligen Produkten direkt unter „Erstattungen für Aufwendungen Dritter“ eingeplant wurde. Nun wird die Umlage jedoch in voller Höhe beim Produkt „Bauhof“ verbucht und später im Rahmen der internen Leistungsverrechnung auf die Unterprodukte umverteilt. Daher erhöhen sich die Transferaufwendungen in diesem Unterposten um ca. 377.000 €. Zudem fielen die Gewerbesteuereinnahmen unerwartet hoch aus. Hierdurch erhöhte sich auch die Gewerbesteuerumlage um rund 14.000 €.

Frau Pehl erklärt, dass im Jahr 2021 mehr Einzahlungen und weniger Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten ausgewiesen wurden. Dieser Umstand resultiert aus der Verschiebung von Investitionen in Folgejahre sowie aus nicht geplanten Investitionen, welche durchgeführt wurden. Durch den positiven Verlauf des Jahres 2021 und der gravierenden Verbesserung in der Ergebnisrechnung, konnte auf die geplante Kreditaufnahme i.H.v. 461.160 € für das Jahr 2021 verzichtet werden. Der Schuldentand zum 31.12.2021 betrug 1.356.621 €.

Des Weiteren wird auf die Entwicklung der Rücklagen eingegangen. Zum 01.01.2021 betrugen die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.204.608,25 €. Zum Jahresende 2021 verringerten sich die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses um 36.051,24 € auf 1.168.557,01 €. Die Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses liegen zum Jahresende 2021 bei 2.601,47 €. Für die Gesamtrücklagen ergibt sich somit zum 31.12.2021 ein Ergebnis von 1.171.158,48 €.

 

Bei der nachfolgenden Abstimmung wird einstimmig beschlossen:

  1. Die Jahresrechnung 2021 wird wie im vorstehenden Feststellungsbeschluss beschrieben festgestellt.
  2. Den eheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird, soweit erforderlich und noch nicht geschehen, zugestimmt.
  3. Die der Jahresrechnung angeschlossenen Bilanz zum 31.12.2021, Vermögensübersicht zum 31.12.2021, Schuldenübersicht zum 31.12.2021, Liquiditätsübersicht zum 31.12.2021 sowie der Stand der Rücklagen zum 31.12.2021 wird zur Kenntnis genommen.
 

TOP 5: Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetrieb Wasserversorgung 2021

Dieser Tagesordnungspunkt wird ebenfalls von Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal präsentiert. Das Jahr 2021 verlief hierbei positiver, als zunächst im Planansatz angenommen wurde. So konnte sich der Eigenbetrieb von einem geplanten Ergebnis von -12.000 € auf ein Ergebnis von + 1.570 € verbessern.

In der folgenden Abstimmung wird der Jahresabschluss des Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Jahr 2021, wie im vorstehenden Feststellungsbeschluss beschrieben, einstimmig festgestellt.

 

TOP 6: Finanzzwischenbericht

Im folgenden Tagesordnungspunkt präsentiert Frau Pehl dem Gremium eine finanzielle Übersicht über den Zahlungsstand bei verschiedenen Projekten der Gemeinde Gruibingen. Demnach sind bei der Sanierung des Rathauses im Gegensatz zum Planansatz Mehrzahlungen von rund 165.000 € zu erwarten. Ursächlich hierfür sind Mehraufwendungen für die komplette energetische Sanierung und die räumlich ausgedehnten Außenanlagen.

Bezüglich der Sanierung des Lehrschwimmbeckens und der Sickenbühlhalle erklärt Frau Pehl, dass die Maßnahmen erst in kommenden Haushaltsjahren umgesetzt werden. Somit sind bei diesen Ansätzen keine Zahlungen mehr im Jahr 2024 zu erwarten.

Ebenfalls werden im Jahr 2024 aufgrund einer späteren Umsetzung sehr wahrscheinlich keine Zahlungen für den Glasfaserausbau sowie die Errichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage anfallen.

Das Gremium nimmt den Finanzzwischenbericht zur Kenntnis.

 

TOP 7: Erhöhung der Kindergartengebühren

Bürgermeister Schweikert verweist zunächst auf die in der Aprilsitzung erfolgte Vorberatung. In dieser hatte sich eine Mehrheit im Gremium für eine moderate Erhöhung ausgesprochen. Eine Erhöhung um die vom Städte- und Gemeindetag sowie von den kirchlichen Verbänden vorgeschlagenen 7,5 % wurde überwiegend als zu drastisch angesehen und erschien somit nicht konsensfähig. Des Weiteren wurde der Elternbeirat im Nachgang zur vergangenen Sitzung bezüglich einer Gebührenerhöhung angehört. Von Seiten der Elternschaft wird eine Erhöhung der Beiträge um maximal 2 % für noch hinnehmbar betrachtet.

In der Folge wird die Erhöhung der Gebühren nochmals ausführlich im Gremium diskutiert.

Ein Gremiumsmitglied bemängelt, dass eine moderate Erhöhung um 3,5 % noch nicht einmal der Hälfte des vom Städte- und Gemeindetag vorgeschlagenen Erhöhungssatzes entspricht. Er fordert daher eine Erhöhung um mindestens 5 %.

Ein weiteres Gremiumsmitglied sieht dies ähnlich. Aufgrund der Tariflohnerhöhung um 5,5 % im Kindergartenbereich fordert er eine Erhöhung der Kindergartengebühren um ebenfalls mindestens 5,5 %. Er kann sich jedoch auch eine Erhöhung um 7,5 % vorstellen.

Des Weiteren wird kurz über die Kindergartengebühren in den Umlandgemeinden diskutiert. Von anderer Seite wird eine Erhöhung um 7,5 % jedoch als utopisch und schlichtweg nicht zumutbar angesehen. Eine Erhöhung im Rahmen der momentanen Inflationsrate in Höhe von 3 – 3,5 % wird jedoch als hinnehmbar betrachtet. Zwei weitere Gremiumsmitglieder schließen sich dieser Auffassung an.

Ein anderes Gremiumsmitglied sieht dies jedoch grundsätzlich anders. Demnach dürfe man sich nicht nur die Inflationsrate anschauen. Vielmehr seien die stark angestiegenen Personalkosten für eine Anhebung der Gebühren entscheidend. Des Weiteren verweist er auf den bereits im vergangenen Jahr diskutierten Deckungsbeitrag der Kindergartengebühren an den Gesamtausgaben des Kindergartens. Dieser soll gemäß den Vorgaben der Verbände 20 % betragen. Von dieser Zahl sei man jedoch noch immer sehr weit entfernt. Daher hält er eine Erhöhung um lediglich 3,5 % für zu niedrig.

Nach Abschluss der Diskussion wird über zwei Beschlussvorschläge aus der Mitte des Gremiums abgestimmt:

Der erste Vorschlag sieht vor, die Kindergartengebühren in sämtlichen Bereichen um 7,5 % zu erhöhen. Dieser Vorschlag wird bei zwei Stimmen dafür, einer Enthaltung und sieben Gegenstimmen abgelehnt.

Der zweite Vorschlag sieht eine Erhöhung im U 3 – Bereich um 5 % und im Ü 3 – Bereich um 3,5 % vor. Diesem Vorschlag stimmt das Gremium bei neun Stimmen dafür und einer Enthaltung zu.

 

TOP 8: Sickenbühlhalle - Vergabe von Ingenieurleistungen bezüglich dem Austausch der Lüftungsanlage sowie der Erneuerung der Heizung

Bürgermeister Roland Schweikert verweist auf die vergangene Sitzung, in welcher sich die Planungsgruppe Schmid und Mattes vorgestellt hatte. Vom Gremium wurde hierbei die Erstellung einer Vorplanung für den Austausch der Lüftungsanlage und der Erneuerung der Heizung für sinnvoll erachtet. Der Vorsitzende schlägt daher vor, die Planungsgruppe Schmid und Mattes zu beauftragen. Das Honorar für die Vorplanung wird pauschal 10.000 € betragen.

Der Gemeinderat stimmt in der Folge einstimmig für die Beauftragung der Planungsgruppe Schmid und Mattes.

 

TOP 9: Auslegungsbeschluss Bebauungsplan zur Erweiterung des Gewerbegebiets Erlenbach

Der Vorsitzende erklärt, dass die Planungen für die Erweiterung des Gewerbegebiets Erlenbach nun weit fortgeschritten sind. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die umfangreichen Unterlagen, die den Gemeinderäten zugegangen sind. Es handelt sich hierbei um den textlichen und zeichnerischen Teil des Bebauungsplans, den Umweltbericht, die Artenschutzuntersuchung und das geotechnische Gutachten. Diese Planunterlagen sind Bestandteil der Beschlussfassung und Teil der Abwägung, die vom Gemeinderat zu treffen ist. Er erklärt zudem, dass der Planbereich verkleinert wurde und nur noch in geringem Umfang eine Überlappung mit dem Gewerbegebiet Erlenbach beinhaltet. Hierdurch entstehen für das Bestandsgebiet keine Änderungen bezüglich der baulichen Nutzungsmöglichkeiten.

Der Vorsitzende geht anschließend auf Änderungen im Vergleich zum vorherigen Bebauungsplanentwurf ein. Demnach wurden nun vor allem Flächen, welche in den alten Entwürfen als Einzelhandelsflächen ausgewiesen waren, herausgenommen. Grund für diese Änderung ist eine Stellungnahme der Region Stuttgart, da von deren Seite die großflächige Ausweisung von Einzelhandelsflächen am Ortsrand kritisch gesehen wurde. Daher ist nun im Erweiterungsbereich lediglich kleinflächiger Einzelhandel im Umfang von maximal 250 m² möglich.

Zudem wurde nun eine Videowand mit nicht bewegter Bilddarstellung für Werbezwecke zugelassen.

Eine weitere Änderung stellt eine Erweiterung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen für ein zusätzliches Grundstück im nordwestlichen Teilbereich dar.

In der Folge wird der Entwurf im Gremium diskutiert.

Hierbei möchte ein Gremiumsmitglied wissen, wie viele Videoleinwände auf der Erweiterungsfläche möglich wären. Der Vorsitzende antwortet hierzu, dass auf den beiden Grundstücken theoretisch je eine Videowand möglich wäre.

Ein anderes Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob es für das zweite Grundstück im nordwestlichen Teil auch einen anderen Käufer geben könnte. Der Vorsitzende bejaht dies.

Von anderer Seite wird gefragt, in welchem Stadium sich das Bebauungsplanverfahren nach der Beschlussfassung befindet. Bürgermeister Schweikert erklärt hierzu, dass nach der öffentlichen Auslegung eine weitere Abwägung erfolgt und anschließend der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Hiernach ist dann im besten Falle ein Inkrafttreten im Herbst möglich.

Nach Abschluss der Diskussion fasst der Gemeinderat bei neun Stimmen dafür und einer Enthaltung die Folgenden Beschlüsse:

  1. Der beiliegende Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet Erlenbach“ und der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 14.05.2024 werden gebilligt.
  1. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. Parallel hierzu wird die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
  

TOP 10: Sachstandsbericht zum Thema Wasserversorgung

Bürgermeister Schweikert berichtet, dass vor kurzem ein großer Wasserrohrbruch in der Mühlhauser Straße entdeckt und behoben worden sei. Seither hat sich der Nachtauslauf von 3,5 l/s auf 1,5 l/s reduziert. Allein hierdurch zeichnet sich bei den Wasserverlusten bereits jetzt eine erhebliche Verbesserung gegenüber den Vorjahren ab. Dennoch zeigt sich der Vorsitzende etwas ernüchtert von dem Einsatz der momentan verwendeten herkömmlichen Geräuschdatenlogger, da diese bisher noch nicht den gewünschten Erfolg erzielten. Als Grund hierfür sieht er, dass die herkömmlichen Geräuschdatenlogger lediglich die Hauptleitungen, wirksam abhören können. Die von den Hauptleitungen abzweigenden Hausanschlussleitungen aus Kunststoffmaterial können die Geräuschdatenlogger jedoch schlichtweg nicht erfassen. Daher schlägt der Vorsitzende vor, dass die auf Anschlüsse dieser Art spezialisierte Firma Hamann das komplette Wasserleitungsnetz samt der Hausanschlüsse von Gruibingen abhört. Die Kosten hierfür betragen rund 8.000 €.

Bürgermeister Schweikert teilt zudem mit, dass er beabsichtigt Zählerschächte zu den weitentfernten Wasserentnahmestellen einzubauen. Seiner Meinung nach würden sich hierbei Zählerschächte im Bereich der Tank- und Rastanlage, vor dem Gewerbegebiet Breitwiesen sowie beim Campingplatz anbieten. Die Zählerschächte sollen mit moderner Messtechnik ausgerüstet werden, sodass die Durchflussmengen stets überwacht und eventuelle Rohrbrüche schnellstmöglich entdeckt werden können. Ein konkretes Angebot für diese Zählerschächte liegt derzeit jedoch noch nicht vor.

Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob für diese Stellen statt dem Einbau von Zählerschächten auch der Einsatz der herkömmlichen Datenlogger möglich wäre. Dies wäre seiner Meinung nach wesentlich kostengünstiger umzusetzen.

Der Vorsitzende antwortet, dass man dies mit der Eislinger Wasserversorgung erörtern müsse.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dafür, die Firma Hamann zum Preis von 8.000 € mit der Abhörung des Hausanschlussnetzes zu beauftragen.

 

TOP 11: Ersatzbeschaffung Telefonanlage Kindergarten und Grundschule

Da es im Kindergarten seit geraumer Zeit Probleme mit der Telefonanlage und der Internetverbindung gibt, wurde vom Albwerk ein Angebot für eine neue Anlage eingeholt. Die Telefonate würden hierbei gemäß dem Angebot zukünftig nicht mehr über das Festnetz sondern über das Internet nach dem „Voice over IP – Prinzip“ abgewickelt werden. Da in dem Angebot jedoch auch unter anderem ein Datenschrank sowie weitere Anschlussdosen enthalten sind, beträgt der Angebotspreis rund 25.000 €. Dies ist nach Ansicht des Vorsitzenden für eine einfache Telefonanlage deutlich zu teuer.

Das Gremium teilt diese Auffassung, da man im Normalfall für eine “Voice over IP-Lösung“ lediglich einen Router, schnurlose Telefone und eventuell noch einige Signalrepeater benötigt.

Die Verwaltung wird daher beauftragt, nach einer deutlich billigeren Lösung zu suchen. Über das Ergebnis wird in einer der kommenden Sitzungen berichtet.

 

TOP 12: Festlegung der Wahlhelferentschädigung

Der Vorsitzende erläutert, dass die ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer bei den vergangenen Europa- und Kommunalwahlen je angefangener Stunde eine Entschädigung in Höhe von 11,00 € erhalten haben. Die Höhe der Aufwandsentschädigung war auf maximal 45,00 € pro Tag begrenzt. Da am Wahltag jedoch viele der ehrenamtlichen Helfer fünf Stunden oder zum Teil noch deutlich länger im Einsatz sind, wird diese Begrenzung von Seiten der Verwaltung nicht mehr als zeitgemäß angesehen.

Von Seiten des Gremiums wird dies ebenfalls als nicht mehr zeitgemäß angesehen.

Die Beschränkung auf einen Tageshöchstsatz wird daher in der Folge einstimmig bei zwei Enthaltungen aufgehoben.

 

TOP 13: Bekanntgaben und Verschiedenes

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass im Kindergarten eine neue Erzieherin eingestellt worden ist. Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis und begrüßt die Neueinstellung.

Sitzungsbericht vom 16.04.2024

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 16.04.2024

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung

Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, die Architekten Herrn Jargon und Herrn Autenrieth, Herrn Schmid von der Planungsgruppe Schmid und Mattes sowie die anwesende Zuhörerschaft. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.

 

TOP 2: Bürgerfragestunde

Ein Bürger erkundigt sich, ob die Gemeinde zukünftig eine Nutzung von Instagram oder Facebook vorsieht. Da junge Mitbürger mittlerweile kaum noch herkömmliche Medien wie das Amtsblatt nutzen, wäre hierdurch eine Möglichkeit gegeben, um diese Bevölkerungsgruppe über das aktuelle Geschehen in der Gemeinde zu informieren. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass die Nutzung von Instagram eventuell zukünftig für die Gemeinde Gruibingen interessant werden könnte. Da der große Facebook-Boom bereits seit einigen Jahren rückläufig ist, sieht er eine Nutzung dieser Plattform hingegen nicht als notwendig an. Vordergründig müsse sich die Gemeinde jedoch zuerst um die Aktualisierung der Homepage kümmern. Erst hiernach könne man sich dann weiteren Projekten wie einem Instagram-Account widmen.

 

TOP 3: Erstellung einer Vorplanung für die Sanierung der Sickenbühlhalle

Bürgermeister Schweikert führt zunächst in den Tagesordnungspunkt ein und erklärt, dass das Dach der Sickenbühlhalle dringend saniert werden müsse. Ebenfalls ist in diesem Zuge die Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage angedacht. Momentan hat die Sickenbühlhalle einen sehr hohen Energieverbrauch. Aus diesem Grund müsse man hier eine äußerst energieeffiziente Lösung finden. Da man zur Zeit noch nicht wisse, was die energieeffizienteste Lösungsmöglichkeit für die Sickenbühlhalle wäre, wurde die Halle zunächst vom Architekturbüro Autenrieth und Jargon sowie von Herrn Schmid von der Planungsgruppe Schmid und Mattes in Augenschein genommen. Bürgermeister Schweikert hält es nun zunächst für sinnvoll, dass auf Grundlage der Begehung eine Vorplanung erstellt werden solle, in welcher die energieeffizienteste Lösung für die Sickenbühlhalle untersucht wird. Da das Büro Schmid und Mattes als Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung auf Planungen dieser Art spezialisiert ist, übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Schmid. Herr Schmid stellt hiernach kurz das Büro Schmid und Mattes vor. Er erklärt im Folgenden, dass das Büro in Göppingen beheimatet ist, momentan zehn Mitarbeiter hat und seit der Gründung im Jahr 1970 rund 2.000 Projekte betreut habe. Auch er hält zunächst eine Vorplanung für sinnvoll. Die hierdurch gewonnenen Ergebnisse könnten dann wieder im Gemeinderat präsentiert werden. Bezüglich der Lüftungsanlage hält er es für möglich, dass durch eine gründliche Reinigung bereits eine große Verbesserung erreicht werden könnte. Ein Tausch wäre in diesem Falle vermutlich nicht mehr unbedingt notwendig. Bezüglich der bereits sehr in die Jahre gekommenen Gasheizung erklärt er, dass sich eine Erneuerung anbieten würde, jedoch keine absolute Pflicht sei. Sofern man sich für einen Tausch entscheiden sollte, so würde er durchaus die Umstellung auf zwei verschiedene Heizsysteme präferieren. Beispielsweise könnten rund 65 % durch regenerative Energie erzeugt und der restliche Anteil durch Gas oder ähnliche Energiequellen bereitgestellt werden.

Herr Jargon vom Architekturbüro Autenrieth und Jargon erklärt, dass im Zuge der Dachsanierung eine Photovoltaikpflicht für das Dach bestehe. Da das Dach eine große Fläche für Photovoltaikmodule bietet, könnte man mit der erzeugten Energie eine Wärmepumpe betreiben sowie die Warmwasserversorgung der Sickenbühlhalle bewerkstelligen. Des Weiteren erklärt er, dass man über den Austausch der ebenfalls in die Jahre gekommenen Fenster nachdenken könne. Eine absolute Notwendigkeit bestehe hierfür jedoch momentan noch nicht. Da die Linierungen der Spielfelder durch den intensiven Gebrauch der Halle abgenutzt sind, sollte man hier jedoch auf jeden Fall über eine Erneuerung nachdenken.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob eine Trennung der verschiedenen Maßnahmen möglich sei. Seiner Meinung nach solle man sich zunächst auf die absolut notwendigen Maßnahmen wie die Dachsanierung konzentrieren. Bürgermeister Schweikert erklärt hierzu, dass dies im Zuge einer geplanten Antragstellung bei der Sportstättenförderung leider nicht möglich sei. Grund hierfür ist, dass nur investive Maßnahmen im Zuge des Förderprogramms förderfähig sind. Eine reine Dachsanierung wird jedoch gemäß den Richtlinien der Sportstättenförderung als Unterhaltungsmaßnahme angesehen und wäre somit nicht förderfähig. Eine weitere Schwierigkeit wäre zudem, dass die Gemeinden gemäß dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) für Unterhaltungsmaßnahmen keine Kredite mehr aufnehmen dürfen.

Von einem Gremiumsmitglied wird eine Solarwärmepumpe als äußerst teuer angesehen, da man hier mindestens von Kosten in Höhe von 260.000 € ausgehen müsse. Herr Schmid erklärt, dass eine Solarwärmepumpe tatsächlich eine teure Lösungsmöglichkeit darstellen würde. Jedoch wäre diese dann nachher auch am energieeffizientesten.

Von anderer Seite wird die nun angedachte Vorplanung für die richtige Herangehensweise gehalten, da man hierdurch für die weiteren Beratungen zu diesem Thema eine Entscheidungsgrundlage erhält. Des Weiteren dürfe man seiner Meinung nach nicht die Augen vor der Heizungsthematik in der Sickenbühlhalle verschließen. Selbst wenn diese nicht sofort ausgetauscht werden muss, müsse jedem klar sein, dass man in der kommenden Zeit an dieses Thema herangehen müsse. Zwei weitere Gremiumsmitglieder stimmen ihm hierin zu.

Bürgermeister Schweikert bedankt sich für die konstruktive Diskussion. Eine Auftragsvergabe sieht er jedoch erst für die nächste Sitzung vor, da die heutige Sitzung zunächst dem Kennlernen der dem Gemeinderat bisher noch nicht bekannten Planungsgruppe Schmid und Mattes dienen sollte. Das Gremium ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

TOP 4: Vergabe der Küchenausstattung für den Personalraum im Rathaus

Der Vorsitzende berichtet, dass für die Küchenausstattung des Personalraums im Rathaus ein Angebot eingeholt wurde. Das Angebot umfasst hierbei eine Spülmaschine und einen Kühlschrank. Beides wird zum Angebotspreis von 5.300 € angeboten.

Von einem Gremiumsmitglied wird darum gebeten, dass bei den ortsansässigen Schreinern ebenfalls eine Angebotsabgabe angefragt werden solle. Der Vorsitzende bittet daher Herrn Jargon, bei den örtlichen Schreinern noch ein Angebot anzufragen.

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob in dem Angebotspreis die Montagekosten bereits inkludiert sind. Herr Jargon erklärt, dass das Angebot inklusive Montage angefragt wurde. Er wird jedoch nochmals nachprüfen, ob dies im Angebot auch tatsächlich so aufgeführt wurde.

Nachdem die Angebote der örtlichen Schreiner vorliegen, soll der Auftrag an den günstigsten Bieter vergeben werden.

 

TOP 5: Anschaffung der Bestuhlung für das Trau- und Besprechungszimmer im Rathaus

Für diesen Tagesordnungspunkt werden zunächst drei Musterstühle im Sitzungssaal platziert. Zwei der Musterstühle sind aus einem Eichenholzgestell gefertigt. Die Stühle unterscheiden sich jedoch darin, dass einer der Stühle lediglich über ein Sitzpolster und kein Rückenpolster verfügt. Der dritte Stuhl ist aus einem Stahlrahmen gefertigt und verfügt über ein Sitz- und Rückenpolster. Vorab erhalten die Gremiumsmitglieder die Möglichkeit das Sitzfeeling der einzelnen Stühle auszuprobieren.

Der Vorsitzende erklärt, dass im Trau- und Besprechungszimmer ein Eichenholzparkettboden geplant ist. Aufgrund der gleichen Optik spricht er sich daher für einen Stuhl mit einem Eichenholzgestell aus. Seiner Meinung nach könne man des Weiteren auf das Rückenpolster verzichten, da sich dies für gewöhnlich schnell abnutzt.

Eine Gemeinderätin erkundigt sich, ob es Unterschiede bei der Lebensdauer von Holz- und Stahlgestellen gebe.

Herr Jargon erklärt hierzu, dass keine Unterschiede bei der Lebensdauer bekannt seien.

Ein Gemeinderat findet ebenfalls, dass ein Eichenholzgestell gut zur übrigen Optik des Zimmers passen würde.

Von anderer Seite wird jedoch eingeworfen, dass das Stahlmodell am günstigsten wäre. Des Weiteren wird es als deutlich stabiler empfunden. Zudem werden eventuell notwendige Reparaturen bei dem Stahlmodell als einfacher angesehen.

Ein anderes Gremiumsmitglied sieht Stahl als zeitlos an und kann sich daher dieses Modell gut vorstellen.

Drei Gremiumsmitglieder sprechen sich für das Holzmodell ohne Rückenpolster aus. Ihrer Meinung nach füge sich diese Variante am besten in den Raum ein und erfüllt hierdurch zudem den repräsentativen Zweck eines Trauzimmers deutlich besser als die anderen beiden Modelle.

In der folgenden Abstimmung entscheidet der Gemeinderat bei sieben Stimmen dafür, zwei Stimmen dagegen und einer Enthaltung, dass das Trau- und Besprechungszimmer mit dem Eichenholzmodell ohne Rückenpolster ausgestattet werden soll.

 

TOP 5: Vorberatung über die Erhöhung der Kindergartengebühren

Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Vertreter des Städtetags, des Gemeindetags sowie die kirchlichen Fachverbände eine Kindergartengebührenerhöhung um 7,5% empfehlen.

Im Folgenden wird die Erhöhung kontrovers im Gremium diskutiert. Nachdem mehrere Gremiumsmitglieder Zweifel an der Korrektheit der neuen Gebührenkalkulation äußern, erklärt Bürgermeister Schweikert, dass er sich diese nochmals im Detail anschauen werde. Sofern diese korrigiert werden muss, wird er dem Gremium die richtigen Zahlen baldmöglichst zukommen lassen.

Eine Gemeinderätin spricht sich aufgrund einer erst im vergangenen Jahr beschlossenen Erhöhung im Ü3-Bereich um 6 % klar gegen eine erneute Erhöhung aus. Des Weiteren habe die Gemeinde auch einer sozialen Verantwortung gerecht zu werden und hierzu trage die jährliche Erhöhung der Kindergartengebühren nicht bei.

Dies wird von einem anderen Gremiumsmitglied gänzlich anders gesehen, da die Empfehlung zur Gebührenerhöhung aus den erhöhten Tarifvertragsabschlüssen im öffentlichen Dienst resultieren. Er kann eine Erhöhung daher mittragen. Zwei weitere Gremiumsmitglieder stimmen ihm hierin zu.

Von anderer Seite wird eine Erhöhung um 7,5 % jedoch als nicht zumutbar betrachtet.

Eine weitere Gemeinderätin ist mit einer Erhöhung ebenfalls nicht einverstanden. Ihrer Meinung nach dürfe man die Kindergartengebühren nicht immer nur komplett von wirtschaftlichen Parametern wie den angesprochenen Tarifvertragserhöhungen abhängig machen.

Ein Gemeinderat hält eine Erhöhung um 7,5 % für zu drastisch. Eventuell könne er sich jedoch nach dem Vorliegen der endgültigen Zahlen mit einer moderaten Erhöhung anfreunden.

Von einer Gemeinderätin wird generell kritisiert, dass in Baden-Württemberg für den Kindergarten Gebühren erhoben werden. Ihrer Meinung nach sollte die Kindergartenbetreuung überall wie im Bundesland Rheinlandpfalz unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren fordert Sie, dass man die Kindergartengebühren mit den Gebühren der Umlandgemeinden vergleicht. 

Der Vorsitzende erklärt, dass er den Gebührenvergleich mit den Umlandgemeinden gerne mit der überprüften Kalkulation übermitteln kann. Des Weiteren wird er den Elternbeirat zu der geplanten Gebührenerhöhung anhören. Hiernach soll in der nächsten Gemeinderatssitzung abschließend über das Thema beraten werden.

 

TOP 6: Vergabe einer Kanalbefahrung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung

Der Vorsitzende verweist zunächst auf die Vorberatung in der vergangenen Sitzung. Demnach ist im Rahmen der Eigenkontrollverordnung eine wiederholte Kamerabefahrung von Kanalhaltungen notwendig. Das günstigste Angebot wurde hierbei von der Firma Müller aus Deggingen mit einem Angebotspreis von 25.160,93 € abgegeben. Der Vorsitzende erklärt, dass sich die Firma Müller aufgrund vorheriger Kanalbefahrungen in Gruibingen sehr gut im gemeindlichen Kanalnetz auskennt. Er schlägt daher vor, die Kanalbefahrung an die Firma Müller zu vergeben.

In der Folge beschließt der Gemeinderat einstimmig die Kanalbefahrung anhand der ausgeschriebenen Haltungsliste an die Firma Müller aus Deggingen zu einem Angebotspreis von 25.160,93 € zu vergeben.

 

TOP 7: Bekanntgabe von zwei Spenden

Bürgermeister Schweikert gibt bekannt, dass die Gemeinde Gruibingen eine Sachspende in Höhe von 50 € für ein Bienenhotel erhalten hat.

Des Weiteren hat die Gemeinde Gruibingen von der Firma Höllwarth eine Spende für das Hallenbad in Höhe von 50 € erhalten.

Das Gremium nimmt die Spenden zur Kenntnis und bedankt sich bei den Spendern.

 

TOP 8: Bestellung von Hans Straub und Heinz Schopp zu Gutachtern des Gutachterausschusses Geislingen für weitere 4 Jahre

Die Amtszeit der bisherigen Gutachter Heinz Schopp und Hans Straub im gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Geislingen endet am 30.06.2024. Für die kommende Legislaturperiode sind daher erneut zwei Gutachter von der Gemeinde Gruibingen zu bestellen. Da sowohl Herr Schopp als auch Herr Straub erneut zu einer Tätigkeit im Gutachterausschuss bereit wären, schlägt der Vorsitzende eine erneute Bestellung der beiden für den Gutachterausschuss vor.

Das Gremium ist hiermit einverstanden und bestellt Herrn Hans Straub und Herrn Heinz Schopp jeweils einstimmig für die Amtszeit vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2028 zu Gutachtern des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen.

 

TOP 9: Änderung der Besetzung des Gemeindewahlausschusses

Herr Heinz Schopp wurde in der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2024 zu einem der Beisitzer des Gemeindewahlausschusses gewählt. Nachdem sein Sohn für die Gemeinderatswahl kandidiert, bat er um eine Änderung der Besetzung. Die Verwaltung hat dies mit dem Kommunalamt abgestimmt. Dem Grunde nach besteht zwar kein Befangenheitsgrund, eine Besetzungsänderung wurde jedoch dennoch für möglich gehalten. Um dem Wunsch von Herrn Schopp nachzukommen, schlägt die Verwaltung vor, Herrn Jürgen Fitzner anstelle von Herrn Heinz Schopp in den Gemeindewahlausschuss zu berufen.

Der Gemeinderat ist mit der Besetzungsänderung einverstanden und wählt Herrn Jürgen Fitzner einstimmig in den Gemeindewahlausschuss.

 

TOP 10: Bausachen

TOP 10.1: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Im Steig 1“

Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Verwaltung in der vergangenen Sitzung fälschlicherweise davon ausging, dass über das gemeindliche Einvernehmen im Zuge des Bauvorhabens auf dem Grundstück „Im Steig 1“ bereits beraten hatte. Da das Baugrundstück im unbeplanten Innenbereich liegt, richtet sich die Erteilung des Einvernehmens nach § 34 BauGB. Somit ist für das Bauvorhaben lediglich relevant, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Da die nähere Umgebung bereits durch Wohnhäuser geprägt ist, sieht der Vorsitzende die Vorgabe des Einfügens als unproblematisch an. Das Gremium teilt diese Auffassung.

Bürgermeister Schweikert teilt dem Gremium zudem mit, dass die Pläne des Baugesuchs dahingehend abgeändert wurden, dass der Gewässerrandstreifen, über welchen man in der vergangenen Sitzung statt des Einvernehmens diskutierte, nun eingehalten wird.

In der Folge erteilt das Gremium dem Baugesuch einstimmig das Einvernehmen.

 

TOP 10.2: Nutzungsänderung: Wohnungen in Ferienwohnungen und Überdachung von Stellplätzen auf dem Grundstück „Boller Straße 4“

Der Vorsitzende teilt dem Gremium mit, dass nach Erstellung der Tagesordnung noch ein Baugesuch bezüglich der Boller Straße 4 eingegangen ist. Da das Gremium mit einer Behandlung in der Sitzung einverstanden ist, stellt der Vorsitzende in der Folge das Baugesuch kurz vor. Demnach plant der neue Eigentümer der Boller Staße 4 die Einrichtung von Ferienwohnungen im 1. Stock und im Dachgeschoss. Des Weiteren ist ein Carport sowie eine Stellplatzüberdachung angedacht. Da sowohl das Carport als auch die Stellplatzüberdachung eine Höhe von 3 m überschreitet, wäre eigentlich ein Grenzabstand von 2,5 m zum Nachbargrundstück einzuhalten. Aufgrund des Zuschnitts des Grundstücks kann dieser Grenzabstand nicht überall eingehalten werden, sodass das Nachbargrundstück vermutlich eine Baulast übernehmen müsste. Da es sich bei dem Nachbargrundstück um das Grundstück Göppinger Straße 5 und somit um das gemeindeeigne Feuerwehrhaus handelt, müsste die Gemeinde die Baulast übernehmen.

Mit der Übernahme einer Baulast zeigt sich jedoch das gesamte Gremium nicht einverstanden. So wird unter anderem eine Problemkonstellation mit der Zu- und Abfahrt der Feuerwehrfahrzeuge befürchtet. Des Weiteren wird vom Gremium zunächst ein Gesamtnutzungskonzept für die Boller Straße 4 gewünscht. Zudem fordert der Gemeinderat, dass der Bauherr genau darstellt, wie eine Zufahrt zum Carport und der Stellplatzüberdachung geplant ist.

Nach Ende der Diskussion versagt der Gemeinderat dem Baugesuch einstimmig die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

 

TOP 11: Bekanntgaben und Verschiedenes:

  • Der Vorsitzende teilt dem Gremium mit, dass die Gemeinde für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens einen Antrag im Rahmen des Ganztagesförderprogramms stellen wird. Sofern man bei dem Programm berücksichtigt wird, wäre jedoch vermutlich lediglich ein Anteil von rund 18% der Gesamtkosten förderbar. Mehrere Gemeinderäte fordern deshalb, dass die umliegenden Gemeinden zu einer Beteiligung an der Sanierung aufgefordert werden.
  • Ein Gemeinderatsmitglied berichtet, dass beim Bikepark ein Schild mit Verhaltensregeln verschwunden ist. Der Vorsitzende erklärt, dass das Schild wieder angebracht werde.
  • Eine Gemeinderätin bemängelt, dass es in Gruibingen im Verglich zu anderen umliegenden Gemeinden keine „Blühstreifen“ gebe. eir dddHierdurch wirke das Ortsbild leider zum Teil etwas trist. Bürgermeister Schweikert antwortet hierzu, dass man sich im Zuge der Ortskernsanierung bewusst gegen Intensivpflegeflächen entschieden habe. Aus seiner Sicht könne man jedoch einen Termin anberaumen, bei welchem man über Stellen berät, an welchem eine Bepflanzung eventuell doch Sinn ergeben könnte. Ein Gremiumsmitglied erklärt zudem, dass das für Gemeinden über das Landwirtschaftsamt Blühmischungen erhältlich seien.

Sitzungsbericht vom 20.02.2024

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.02.2024

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung

Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, die Zuhörerschaft sowie Frau Conle und Herrn Sollner von der Autobahn GmbH. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.

 

TOP 2: Bürgerfragestunde

Ein Bürger erkundigt sich, ob der Verwaltung Informationen über einen Schäfer vorliegen, welcher zurzeit mit seiner großen Herde immer wieder Wiesen im Bereich Nortel und Sickenbühl beweidet. Bürgermeister Schweikert erklärt, dass der Verwaltung diesbezüglich nichts bekannt sei und dass er der Sache auf den Grund gehen werde.

Ein Gremiumsmitglied erklärt, dass der Schäfer vermutlich aus Heroldstatt stammt und eigentlich bereits seit längerem weiterziehen wollte.

 

TOP 3: Vorstellung der Brückenertüchtigungsmaßnahme an der BAB A 8 Anschlussstelle Mühlhausen

Bürgermeister Schweikert geht zunächst auf den der Gemeinde aktuell bekannten Stand bei der vom 04.03.2024 bis voraussichtlich 25.11.2024 von der Autobahn GmbH geplanten Baumaßnahme an einem Brückenbauwerk an der BAB A 8 Anschlussstelle Mühlhausen ein. Demnach wird aufgrund dieser Baumaßnahme während der gesamten Bauzeit an der Anschlussstelle Mühlhausen keine Auffahrt in Fahrtrichtung Stuttgart möglich sein. Des Weiteren wird für Fahrzeuge aus Fahrtrichtung Ulm/München kommend keine Abfahrt an der Anschlussstelle Mühlhausen möglich sein. Eine Auffahrt in Fahrtrichtung Ulm/München ist jederzeit möglich. Ebenfalls können Fahrzeuge aus Fahrtrichtung Stuttgart kommend weiterhin an der Anschlussstelle Mühlhausen abfahren. Die Verkehrsteilnehmer, welche an der Anschlussstelle Mühlhausen auf die BAB A 8 in Fahrtrichtung Stuttgart auffahren wollen, werden während der Bauzeit durch Gruibingen hindurch, zur Tank und Rastanlage geleitet. Hier ist dann eine Auffahrt in Richtung Stuttgart möglich. Die Verkehrsteilnehmer können aus Fahrtrichtung Ulm/München kommend an der Tank- und Rastanlage ausfahren.

Der Vorsitzende erklärt, dass die Gemeinde Gruibingen bereits ohne die nun anstehende Baumaßnahme täglich sehr stark vom Umleitungsverkehr der Autobahn betroffen ist. Im Zuge der Baumaßnahme und der geplanten Umleitung durch Gruibingen hindurch, geht er von einer massiven Zunahme der Verkehrsbelastung aus. Für besonders einschneidend hält er den sehr langen Sperrungszeitraum über viele Monate hinweg. In Abstimmung mit dem Gemeinderat wurden daher bei der Straßenverkehrsbehörde verschiedene Maßnahmen beantragt. Beispielsweise nennt Bürgermeister Schweikert die Herabsetzung der Geschwindigkeit in der kompletten Ortsdurchfahrt auf Tempo 30 km/h während der gesamten Baumaßnahme und regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen. Der Vorsitzende berichtet, dass vom Straßenverkehrsamt eine verstärkte Geschwindigkeitsüberwachung zugesagt wurde. Von einer prophylaktischen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h möchte das Straßenverkehrsamt jedoch zunächst absehen.

 

Da der Verwaltung und dem Gremium bisher nicht klar ist, welche Maßnahmen konkret an der Anschlussstelle Mühlhausen vorgenommen werden und weshalb hier solch eine enorm lange Sperrungszeit eingeplant ist, wurde die Autobahn GmbH zur Gemeinderatssitzung eingeladen.

Bürgermeister Schweikert übergibt das Wort danach an die beiden Vertreter der Autobahn GmbH und bittet diese, die Baumaßnahme im Detail zu erläutern.

Hiernach ergreift zunächst Frau Conle das Wort und stellt sich als Leiterin der Abt. B 2 der Außenstelle Stuttgart Vaihingen zunächst kurz vor. Nachdem sie dem Gremium die Zusammensetzung und Organisation der Autobahn GmbH erklärt hat, übergibt sie an Herrn Sollner aus der Planungsabteilung für Ingenieursbauwerke der Niederlassung Südwest. Herr Sollner erklärt dem Gremium in der Folge ausführlich den aktuellen Bauwerkszustand sowie die nun angedachte Baumaßnahme.

Demnach betrifft die Baumaßnahme das zum Albaufstieg gehörende Brückenbauwerk über der Auffahrt in Fahrtrichtung Stuttgart. Herr Sollner erklärt, dass das Brückenbauwerk im Jahr 1938 errichtet wurde und bereits seit dem Jahr 2013 erhebliche Mängel aufweist. So hat vor allem der Brückenlängsträger durch beschädigte Abdichtungen und eindringendes Wasser Schäden genommen. Bereits im Jahr 2013 wurden deshalb Hilfsträger zur Unterstützung des Längsträgers im Notfall eingezogen. Um den Längsträger zu entlasten, wurde die Fahrbahn im kritischen Bereich durch ein Fahrzeugrückhaltesystem verschwenkt. Durch die Verschwenkung wurde die Fahrbahnbreite stark verringert. Ein zweispuriger Betrieb ist momentan nur noch gerade so möglich. Sollten sich die eingezogenen Hilfsunterstützungen absenken, wäre eine weitere Verschwenkung der Fahrbahn nötig. Ein zweispuriger Betrieb wäre in diesem Fall nicht mehr möglich und es würde sich eine Engstelle mit drastischen Auswirkungen für die gesamte Raumschaft ergeben.

Herr Sollner erklärt, dass die Autobahn GmbH die Schaffung einer solchen Engstelle in jedem Falle verhindern wolle. Aus diesem Grund sind nun umfassende Ertüchtigungsmaßnahmen geplant. Bewusst habe man sich gegen einen Neubau der Brücke entschieden habe, da das Bauwerk im Zuge des neuen Albaufstiegs entfallen wird. Geplant ist eine dauerhafte Unterstützung des Brückenbauwerks durch den Einzug einer Stahlstruktur. Die komplette Fahrbahnplatte wird ertüchtigt. Die Durchfahrtshöhe unter dem Brückenbauwerk wird sich aufgrund des Einzugs der Stahlkonstruktion erheblich verringern. Um dennoch die gesetzliche Durchfahrtshöhe zu gewährleisten, ist die Absenkung der unter dem Bauwerk verlaufenden Auffahrtsrampe in Fahrtrichtung Stuttgart vorgesehen. Die Absenkung wird ca. 1 m betragen. Aus diesem Grund ist die Auffahrtsrampe während der Bauzeit nicht befahrbar.

In der Folge wird die Baumaßnahme im Gremium ausführlich diskutiert.

Ein Gremiumsmitglied äußert sichtlich seinen Unmut über die lange Sperrungsdauer. Diese ist seiner Meinung nach in keiner Weise zumutbar. Er fordert daher, dass zwingend nach Alternativen gesucht werden muss, welche die Gemeinde Gruibingen weniger stark belasten. Beispielsweise wäre der Gemeinde bereits viel geholfen, wenn die Auffahrtsrampe lediglich von Montag bis Donnerstag gesperrt wäre und von Freitag bis Sonntag geöffnet werden würde. Hierdurch wäre Gruibingen wenigstens von dem an jedem Wochenende auftretenden Rückreiseverkehr entlastet. Da der neben der Auffahrtsrampe verlaufende Wirtschaftsweg laut der Autobahn GmbH während der Baumaßnahme durchgängig befahrbar ist, fordert er zu prüfen, ob eine einspurige Führung der Auffahrtsrampe über den Wirtschaftsweg möglich ist.

  

Das gesamte Gremium schließt sich in der Folge der Forderung hinsichtlich einer Verkehrsführung der Auffahrtsrampe über den Wirtschaftsweg an.

Frau Conle verspricht diese Anregung mitzunehmen und zu überprüfen. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass die Höhe allerhöchstens für PKW ausreichen könnte. Ebenfalls sieht sie bei dieser Variante Probleme mit dem Baustellenverkehr.

Das Gremium fordert, dass in diesem Falle bereits an der Einfahrt zu Anschlussstelle eine Höhenkontrolle anzubringen ist. Zur Not müsse eine solche Höhenkontrolle in Massivbauweise erfolgen.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob ein früheres Erkennen der Schäden möglich gewesen wäre und ob dann ein Ersatzneubau eventuell die Lösung gewesen wäre. Außerdem erkundigt er sich nach dem Stand bei der von der Autobahn seit Jahren versprochenen Feldwegverbindung zur Albsteige.

Zunächst antwortet Herr Sollner, dass ein Ersatzneubau von dem durch den Feststellungbeschluss geschaffenen Baurecht abhängig wäre. Da sich dieser Feststellungsbeschluss immer wieder verschob, sei ein solcher Neubau schlichtweg nicht zeitlich planbar gewesen.

Frau Conle erklärt, dass in die Planung der Feldwegverbindung in der vergangenen Zeit Bewegung gekommen sei. Den konkreten Stand kann sie jedoch nicht mitteilen, da mit dieser Aufgabe eine andere Abteilung betraut ist.

Ein weiteres Gremiumsmitglied zeigt sich ebenfalls sehr verärgert über den sehr langen Sperrungszeitraum. Er sieht hier große Probleme und Umsatzausfälle für die örtlichen Gewerbetreibenden, wenn diese von der Kundschaft nur noch unter Stau bzw. großen zeitlichen Verzögerungen angefahren werden können.

Eine Gemeinderätin fordert, dass die Umleitungsbeschilderung auch in englischer Sprache erfolgt.

Frau Conle antwortet hierzu, dass dies in der Vergangenheit leider wenig Erfolg mit sich brachte. Mittlerweile bestehe jedoch die Möglichkeit von Seiten der Autobahn GmbH auf Google Maps und somit auf Navigationsdienstleister Einfluss zu nehmen. Sie erklärt des Weiteren, dass der Feststellungsentwurf für den Albaufstieg momentan für den Sommer erwartet werde.

Nach Abschluss der Diskussion bedankt sich Bürgermeister Schweikert bei Frau Conle und Herrn Sollner für die ausführliche Vorstellung der Baumaßnahme. Hinsichtlich der Forderung eine teilweise Öffnung der Auffahrtsrampe durch eine Verkehrsführung über den Wirtschaftsweg zu prüfen, bittet er um baldige Rückmeldung. Er bittet um eine Baustellenbesprechung mit dem ausführenden Bauunternehmen.

 

TOP 4: Umsetzung von Maßnahmen aus dem Starkregenrisikomanagment

Bürgermeister Schweikert verweist einleitend auf die Gemeinderatssitzung im vergangenen Oktober, in welcher die Ergebnisse aus der Starkregenrisikountersuchung durch das Ingenieurbüro Winkler und Partner vorgestellt wurden. Zwar ergab die Untersuchung für Gruibingen glücklicherweise kein erhöhtes Starkregenrisiko, jedoch wurden dennoch einige Problemstellen ausgemacht. Diese Problemstellen möchte die Verwaltung nun in den kommenden Jahren angehen. Aus Sicht der Verwaltung haben dabei vor allem die Verbesserung eines Schachtzulaufes oberhalb dem Bereich Im Boden, die Verbesserung des Ablaufs von Hangwasser im Bereich Sickenbühlweg und Sielenwangstraße und die Verbreiterung der Brunnenteichklinge im Bereich der Sickenbühlhalle Priorität. Des Weiteren sieht die Verwaltung Handlungsbedarf im Bereich der Winkelbachbrücke Im Steig. Hierbei handelt es sich zwar nicht um eine Problemstelle aus der Starkregenrisikountersuchung, jedoch waren hier bereits bei vergangenen Flusshochwassern Überschwemmungen zu verzeichnen.

In der Folge werden die einzelnen Maßnahmen im Gremium diskutiert.

Ein Gremiumsmitglied findet es grundsätzlich gut, dass man in den kommenden Jahren einzelne Maßnahmen aus der Starkregenrisikountersuchung umsetzen möchte. Bezüglich der Hochwasserschutzmaßnahme Im Steig müsse man jedoch aufpassen, dass man durch Maßnahmen wie den vom Ingenieurbüro vorgeschlagenen mobilen Dammbalkenverschluss nicht das Risiko für andere Grundstücke erhöhe.

Ein weiteres Gremiumsmitglied merkt hierzu des Weiteren an, dass die Winkelbachbrücke Im Steig bei vergangenen Hochwassern fast immer Einsatzort der Feuerwehr war. Jedoch konnte man hier seiner Meinung nach die Gefahr zumeist durch den Einsatz von mobilen Sandsäcken bannen. Daher sieht er hier vorerst keine akute Notwendigkeit für weitere umfassende Maßnahmen. Des Weiteren erkundigt er sich, weshalb die Brunnenteichklinge bei der Sickenbühlhalle von der Verwaltung als besonders wichtig angesehen wird. Schließlich seien an dieser Stelle im Vergleich zu anderen vorgeschlagenen Maßnahmen kaum Häuser im direkten Umfeld der Klinge.

Bürgermeister Schweikert stimmt dem Gremiumsmitglied hinsichtlich der Bebauungssituation im näheren Umfeld der Klinge zu. Jedoch sei in den Simulationen der Starkregenrisikountersuchung gut zu sehen gewesen, dass sich das Wasser im Starkregenfalle einen Weg in die Maierhofstraße sucht und somit Schäden im alten Ortskern anrichten kann.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich des Weiteren, weshalb keine Maßnahmen im unteren Hohlbachweg vorgeschlagen wurden. Schließlich sei hier gerade im Bereich der Tiefgaragen ein erhöhtes Risiko gegeben.

Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass konkrete Maßnahmen von Seiten der Gemeinde hier schwierig umzusetzen sind. Grund hierfür ist, dass die Tiefgaragen ihren Tiefpunkt auf einem Privatgrundstück haben. Somit können vor allem die Grundstückseigentümer durch gezielte Maßnahmen auf ihrem Grundstück für Verbesserungen sorgen. Des Weiteren erklärt er, dass jeder Grundstückseigentümer für starkregenrisikobehaftete Stellen auf seinem Grundstück wie Treppenabgänge oder Lichtschächte eine eigene Sorgfaltspflicht haben.

Da für die Maßnahme im Bereich der Sielenwangstraße bereits vor einigen Jahren eine Vorplanung erstellt wurde, einigt sich das Gremium darauf, dass zunächst diese Maßnahme umgesetzt werden soll. Die Verwaltung wird daher beauftragt diese Planungen zu intensivieren. Hiernach wird die Planung mit einer dazugehörigen Kostenkalkulation nochmals im Gremium diskutiert.

 

TOP 5: Vollzugsbericht zur Sanierung des Rufsteinweges

Bürgermeister Schweikert berichtet, dass die Rufsteinwegsanierung nach der Vergabe noch komplett im vergangenen Jahr abgewickelt werden konnte. Hierdurch war die fristgerechte Erstellung und Einreichung des für eine Förderung notwendigen Verwendungsnachweises bis zum 31.12.2023 möglich. Aufgrund einer vorab nichtvorhersehbaren, notwendigen Kalkung erhöhten sich die Baukosten von 53.500 € brutto auf rund 74.000 € brutto. Zuzüglich der Ingenieurkosten in Höhe von ca. 7.600 € brutto ergaben sich somit Gesamtkosten in Höhe von 81.600 € brutto.

Da der Zuschussbetrag im Rahmen des Förderprogramms für ländliche Wege in Höhe von 24.899 € mittlerweile an die Gemeinde überwiesen wurde und sich zudem die Jagdgenossenschaft mit 16.000 € an der Feldwegsanierung beteiligt, verbleibt somit ein Gemeindeanteil von 40.601 €.

Im Nachgang erkundigt sich ein Gremiumsmitglied, weshalb die starke Durchnässung des Weges und somit die Notwendigkeit einer Kalkung nicht durch die vorab durchgeführten Bodenbeprobungen festgellt wurde. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass bei den Bodenbeprobungen das Hauptaugenmerk auf dem Ausschluss einer möglichen Grundwassergefährdung lag.

 

TOP 6: Annahme einer Spende

Der Vorsitzende berichtet, dass die Firma Möbel Moll Funktionsmöbel GmbH erneut insgesamt 900 € spendet. Nach dem Willen der Firma Moll sind jeweils 300 € für den Kindergarten, die Grundschule und die Jugendfeuerwehr vorgesehen.

Das Gremium bedankt sich bei der Firm Moll Funktionsmöbel GmbH für die Spende und nimmt diese einstimmig an.

 

TOP 7: Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Bürgermeister Schweikert berichtet, dass der Baufortschritt im Rathaus gut voranschreitet. Die Eröffnung des kernsanierten Rathauses soll während der Sommerferien erfolgen.
  • Eine Gemeinderätin bittet darum, dass im Oberen Filsboten über die Landschaftspflegemaßnahmen oberhalb den Bereich „An der Riese“ berichtet wird.
  • Ein Gemeinderat bemängelt den Zustand der Internetseite der Gemeinde Gruibingen. Der Vorsitzende sagt zu, zusammen mit dem Gemeindeverwaltungsverband wieder für mehr Aktualität zu sorgen.
  • Ein Gemeinderat erinnert daran, dass im St. Wolfgang Weg wieder der Sperrpfosten eingesetzt werden solle.
  • Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt der Vorsitzende, dass es noch nichts Neues zum Glasfaserausbau gebe, der Ausbau erfolge wohl in diesem Jahr nicht. Er versichert hier dran zu bleiben.
  • Ein Gremiumsmitglied spricht Ausfälle der Straßenbeleuchtung an verschiedenen Stellen an. Der Vorsitzende wird sich mit dem Albwerk in Verbindung setzen
  • Eine Gemeinderätin erkundigt sich, wann die Zuleitung zum Wasserbehälter Rufstein erneuert wird. Bürgermeister Schweikert rechnet mit einer Ausführung im April.

Sitzungsbericht vom 23.01.2024

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.01.2024

 

Begrüßung und Eröffnung

Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal, Herrn Hofele vom Ingenieurbüro Hiller und Hofele, Feuerwehrkommandant Frank Burr, zwei Zuhörer sowie eine Vertreterin der Presse zur ersten Gemeinderatsitzung des Jahres 2024. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.

 

TOP 2: Bürgerfragestunde

Ein Bürger bemängelt, dass beim Bürgerinformationstag bei dem Punkt Schuldenentwicklung lediglich die Schuldenentwicklung des Kernhaushalts dargestellt wurde. Seiner Meinung nach dürfe man hierbei jedoch nicht die Schuldenentwicklung des gemeinsam mit der Gemeinde Mühlhausen betriebenen Bauhofs, des Abwasserzweckverbands und des Eigenbetriebs der Wasserversorgung außer Acht lassen. Ebenfalls werden von dem Bürger die sehr hohen Wasserverluste im Leitungsnetz angemahnt.

Hinsichtlich der Schuldenentwicklung erklärt Bürgermeister Schweikert zunächst, dass ein Beitritt zum Abwasserzweckverband vor vielen Jahren die einzig richtige Entscheidung gewesen sei. Die gemeindeeigene Kläranlage, welche noch bis Anfang der 1990er Jahre im Betrieb war, entsprach zum Ende nicht mehr den rechtlich absolut notwendigen Voraussetzungen. Des Weiteren sei der Betrieb einer eigenen Kläranlage für eine kleine Gemeinde wie Gruibingen aus heutiger Sicht finanziell in keinster Weise mehr zu stemmen. Auch war die Gründung eines gemeinsamen Bauhofs mit der Gemeinde Mühlhausen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit nach Meinung des Vorsitzenden absolut der richtige Schritt und habe für beide Gemeinden zudem wichtige Synergieeffekte gebracht. Bezüglich dem Eigenbetrieb der Wasserversorgung erläutert Bürgermeister Schweikert, dass die dort angesetzten Abschreibungen durch die Wasserversorgungsgebühren erwirtschaftet werden. Die Wasserversorgungsgebühren wurden bis zur Gründung des Eigenbetriebs im Gemeindehaushalt eingenommen und verbesserten das Ergebnis des Haushalts. Nach der Gründung des Eigenbetriebs stehen die Einnahmen ausschließlich der Wasserversorgung zur Verfügung.

Des Weiteren habe man hohe Investitionen in die Unterhaltung des Wassernetzes getätigt. Im Jahr 2011 wurden die Pumpstation und der Hochbehälter grundlegend saniert. Hierfür wurden nahezu 1 Mio € aufgewendet. Da eine moderne und vor allem funktionierende Wasserversorgung elementar wichtig für das tägliche Leben ist, könne er die hohen Investitionen jedoch mit gutem Gewissen vertreten.

Bürgermeister Schweikert erklärt zudem, dass die von dem Bürger angesprochenen hohen Wasserverluste der Gemeinde bekannt seien und man deshalb bereits mit Hochdruck auf der Suche nach möglichen Austrittstellen sei. Bisher habe jedoch der Einsatz sogenannter Geräuschlogger, welche auf die Hauptleitungen aufgesetzt werden und anhand von Geräuschen Lecks erkennen können, nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Momentan geht man daher davon aus, dass die Wasserverluste nicht von den Hauptleitungen ausgehen. Nach Rücksprache mit der Eislinger Wasserversorgung werden nun vielmehr Lecks in den von den Hauptleitungen abzweigenden Hausanschlussleitungen vermutet. Da diese jedoch aus Kunststoff bestehen, liefern die Geräuschlogger hier nicht das gewünschte Ergebnis. Die Verwaltung steht daher im Austausch mit einer Firma aus dem Schwarzwald. Diese wird die Hausanschlussleitungen im Detail mit speziellem Gerät abhören und hierdurch hoffentlich den Wasserverlusten auf die Spur kommen.

 

TOP 3: Ehrung von Blutspendern

Zu diesem Tagesordnungspunkt bittet der Vorsitzende Herrn Hans Straub und Herrn Peter Griesbach zu sich. Bürgermeister Schweikert bedankt sich dabei im Namen des Deutschen Roten Kreuzes und im Namen der Gemeinde bei Herrn Straub und Herrn Griesbach für die jeweils fast unfassbare Zahl von 100 Blutspenden. Als Zeichen der Dankbarkeit und Anerkennung überreicht der Vorsitzende den beiden daher eine Ehrenurkunde und eine Ehrennadel vom Deutschen Roten Kreuz sowie ein kleines Präsent der Gemeinde.

 

TOP 4: Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 € für den Gemeindehaushalt 2023

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgemeister Schweikert Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal.

Frau Pehl erklärt, dass für die getätigten Investitionen im Jahr 2023 ein Kredit in Höhe von 500.000 € aufgenommen werden müsse. Da für das Kalenderjahr 2023 noch genehmigte Kreditermächtigungen von rund 1.600.000 € zur Verfügung stehen und diese noch fortgelten bis die Haushaltsatzung für das übernächste Jahr erlassen wird, ist eine Kreditaufnahme auch im Jahr 2024 möglich.  Frau Pehl hat hierzu bei verschiedenen Banken tagesaktuell die Kreditkonditionen und Rahmenbedingungen abgefragt. Die günstigsten Kreditkonditionen werden dabei momentan von der Kreissparkasse über die LBBW mit einem Zinssatz von 3,54 %, einer Laufzeit von 20 Jahren und einer quartalsmäßigen Tilgung angeboten. Frau Pehl spricht sich daher für eine Kreditaufnahme bei der Kreissparkasse aus.

Ein Gremiumsmitglied lehnt die vorgeschlagene Kreditaufnahme bei der Kreissparkasse ab, da man seiner Meinung nach den Kredit eher bei einem örtlichen Kreditinstitut aufnehmen solle. Die Konditionen des örtlichen Kreditinstituts seien zwar ein klein wenig teurer, jedoch werde man diesen Betrag dann vermutlich über die Gewerbsteuer wieder hereinholen. Ebenfalls solle man seiner Meinung nach generell die örtlichen Unternehmen zur Stärkung des Standorts Gruibingen bevorzugen.

Frau Pehl antwortet hierzu, dass diese Vorgehensweise rechtlich nicht möglich sei, da man vom Kommunalamt dazu gehalten ist, Kredite zu den günstigst möglichen Konditionen aufzunehmen. Des Weiteren lasse sich ein möglicher Vorteil bei der Gewerbsteuer über die kommenden 20 Jahre schlichtweg nicht in Zahlen beziffern.

Das Gremium beschließt hiernach bei einer Enthaltung und 8 Stimmen dafür, dass Frau Pehl am nächsten Tag nochmals bei den angefragten Kreditinstituten tagesaktuelle Angebote einholen wird. Der Kredit wird hiernach bei der Bank mit den günstigsten Kreditkonditionen aufgenommen.

 

TOP 5: Beteiligung an den Kosten der Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums Göppingen- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages

Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Stadt Göppingen die Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums mit Gesamtkosten in Höhe von 38,2 Mio. € plant. Die Stadtverwaltung plant hierbei, die Umlandkommunen mit einer relevanten Anzahl von Schülern, welche das Hohenstaufen-Gymnasium oder andere Göppinger Schulen besuchen, an den Sanierungskosten zu beteiligen. Da aus der Gemeinde Gruibingen in den vergangenen Jahren im Schnitt rund 10,25 Schülerinnen und Schüler das Hohenstaufen-Gymnasium und 45,125 Schülerinnen und Schüler insgesamt Gymnasien in Göppingen besuchten, ist diese relevante Anzahl überschritten. Gegen eine Beteiligung an den Sanierungskosten kann sich die Gemeinde Gruibingen hierbei nicht zur Wehr setzen, da eine solche Kostenbeteiligung im Zuge des Rechtsstreits zur Kostentragung des Michelberggymnasiums in Geislingen vom Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich als rechtens angesehen wurde. Die Stadt Göppingen plant die Umlandkommunen jedoch zunächst nicht förmlich zur Kostenbeteiligung zu verpflichten, sondern strebt eine Einigung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages an. Im Zuge der Vorbereitung des öffentlich-rechtlichen Vertrages fanden zahlreiche Abstimmungsgespräche mit der Stadt Göppingen statt. Hierbei konnten die Umlandkommunen unter anderem die Anerkennung eines Standort- und Eigentumsvorteil sowie eine hiermit verbundene Senkung der Beteiligungskosten erwirken. Des Weiteren wurde der nun vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag anwaltlich geprüft. Mit der Unterzeichnung des Vertrages würden sich für die Gemeinde Gruibingen Beteiligungskosten von knapp 272.000 € ergeben. Hierzu erklärt der Vorsitzende, dass ein Ausgleichsstockantrag für die Beteiligungskosten gestellt werde. Hier sei eine Zuschussgewährung in Höhe von rund 27% der Beteiligungskosten realistisch.

Mehrere Gemeinderäte vermissen in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag eine Deckelung der Beteiligungskosten im Falle von unvorhergesehenen Kostensteigerungen. Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Stadt Göppingen gemäß dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs nicht zu einer solche Zusage verpflichtet ist. Die Stadt Göppingen lässt sich daher in dieser Sache auch nicht auf Zusagen ein. Sollte es jedoch tatsächlich zu Kostensteigerungen kommen, wurden vertraglich weitere Verhandlungsgespräche vereinbart. Ein Gremiumsmitglied stört sich zudem sehr daran, dass das Hohenstaufen Gymnasium als denkmalgeschütztes Gebäude gilt. Dies sei für sie nicht nachvollziehbar und erhöhe die Sanierungskosten deutlich. Der Vorsitzende stimmt der Gemeinderätin hinsichtlich der hierdurch verursachten Kostensteigerungen zu. Jedoch stehe das Hohenstaufen Gymnasium, nach der denkmalschutzrechtlichen Begründung, mit seiner offenen Gestaltung exemplarisch für einen Umschwung des damals vorherrschenden Baustils hin zu freiheitlicherem Denken mit lichtdurchfluteteren Räumen.

Des Weiteren kritisiert ein Gremiumsmitglied, dass die Stadt Göppingen über viele Jahre hinweg keine oder nur sehr wenige Unterhaltungsmaßnahmen an der Schule getätigt habe. Aus diesem Grund sei nun die sehr umfassende und teure Generalsanierung notwendig.

In der Folge stimmt der Gemeinderat bei acht Stimmen dafür und einer Gegenstimme für den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Göppingen zur Kostenbeteiligung an der Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums.

 

TOP 6 Vergabe von Ingenieurleistungen im Rahmen des Kanalsanierungsprogramms

Bürgermeister Schweikert begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hofele vom Ingenieurbüro Hiller und Hofele.

Hiernach geht der Vorsitzende auf das für das Jahr 2024 geplante Kanalsanierungsprogramm ein. Nachdem in den in den vergangenen Jahren bereits drei abgesteckte Gebiete saniert wurden, soll nun im Jahr 2024 ein Gebiet im Bereich Gehren/Boller Straße/Hauptstraße folgen. Als Sanierungsmethode wird dabei in den meisten Fällen eine Inliner Sanierung durchgeführt. Hier wird in die gesamte Kanalhaltung ein Glasfaser-Inliner eingebracht. Hierdurch entsteht quasi ein neuer Kanal mit einer Lebensdauer von rund 50 Jahren. Ein weiterer Vorteil dieser Methode ist, dass die erfolgten Sanierungen dann auch über 50 Jahre abgeschrieben werden können und sich somit nicht sofort in vollem Umfang auf den Abwasserzins auswirken. Der Vorsitzende erklärt des Weiteren, dass zu dem eigentlich geplanten Sanierungsumfang in Höhe von 193.000 € noch zusätzlich 30.000 € für eine recht schwierig zu sanierende Kanalhaltung zwischen der Berg- und Hauptstraße hinzukommen würde. In den kommenden Jahren sollen die Sanierungen fortgesetzt werden. Er geht hierbei davon aus, dass die Sanierungen im gesamten Gemeindegebiet vermutlich in den Jahren 2026 und 2027 abgeschlossen werden können. Für die Planungsleistungen der Kanalsanierung liegt der Gemeinde Gruibingen zudem ein Honorarangebot des Ingenieurbüros Hiller und Hofele in Höhe von 17.350 € vor.

In der Folge erkundigt sich eine Gemeinderätin, wie dringend die nun zusätzlich zu sanierenden Haltungen seien. Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass in diesem Bereich ein starker Wurzeleinwuchs in den Kanal zu registrieren ist und hierdurch ein Rückstau im Kanal zu befürchten sei. Des Weiteren sei die Gemeinde in den kommenden beiden Jahren im Rahmen der Eigenkontrollverordnung zur Sanierung dieser Haltungen verpflichtet.

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob im Vorfeld eine hydrologische Untersuchung für die zu sanierenden Kanalhaltungen notwendig gewesen wäre. Des Weiteren erkundigt er sich, ob das in die Kanäle eindringende Wasser ein Indiz für die in der Bürgerfragestunde angesprochenen Wasserverluste sein könnte. Ebenfalls möchte er wissen, weshalb vereinzelt „versteckte“ Schächte vorzufinden seien. Bezüglich des Inlinerverfahrens stellt er zudem die Frage, ob dieses bei deformierten Schächten überhaupt angewendet werden könne.

Herr Hofele nimmt zu diesen Fragen jeweils kurz Stellung. Er erklärt, dass für Vorhaben in dem nun geplanten Umfang hydrologische Untersuchungen in der Regel entbehrlich seien. Auch stamme das eindringende Wasser nicht von schadhaften Wasserversorgungsleitungen. Vielmehr stamme das Wasser aus Drainagen. Des Weiteren wurden alte Schächte in der Vergangenheit zum Teil von Gräsern überwuchert. Herr Hofele erklärt zudem, dass im Normalfall auch deformierte Schächte durch das Inlinerverfahren saniert werden können.

 

Nach der Diskussionsrunde fasst das Gremium einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

  1. Das Büro Hiller und Hofele wird zum Angebotspreis von 17.350 € mit der Planung und Ausschreibung des diesjährigen Kanalsanierungsprogramms beauftragt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die Kanalsanierung 2024 gemäß der Entwurfsplanung vom 09.01.2024, ergänzt um den zusätzlichen Kanalstrang zwischen Hauptstraße und Bergstraße, auszuschreiben.
 

TOP 7: Vergabe von Sanitär und Heizungsarbeiten im Rahmen der Rathaussanierung

Bürgermeister Schweikert erklärt, dass im Zuge der zweiten Ausschreibung dieser Gewerke nun ein deutlich besseres Submissionsergebnis erzielt werden konnte. Während bei der ersten Ausschreibung lediglich ein unwirtschaftliches Angebot in Höhe von 176.000 € brutto abgegeben wurde, erhielt die Gemeinde bei dieser Ausschreibung drei Angebote. Das günstigste Angebot gab die Firma Wissner GmbH aus Uhingen mit einem Angebotspreis von 112.026,01 € ab. Die beiden weiteren Angebote lagen bei 141.323,82 € brutto und bei 143.994,88 € brutto. Der Vorsitzende schlägt daher vor, die Arbeiten an die Firma Wissner GmbH zu vergeben. Da die Angebote jedoch noch nicht vom Fachplaner nachgerechnet wurden, schlägt er eine Vergabe unter der Voraussetzung vor, dass sich bei der Überprüfung keine nennenswerten Änderungen ergeben werden.

Das Gremium ist hiermit einverstanden und vergibt die beiden Gewerke unter dieser Voraussetzung einstimmig an die Firma Wissner GmbH zum Angebotspreis von 112.026,01 €.

 

TOP 8: Vergabe zur Erneuerung und Versetzung des Schaltschrankes für die Straßenbeleuchtung neben dem bisherigen Eingang des Rathauses

Der Vorsitzende erklärt, dass der bisherige Schaltschrank für die Straßenbeleuchtung im Eingangsbereich des Rathauses angebracht ist. Im Zuge der Rathaussanierung und der Vollwärmedämmung ist nun jedoch dringend eine Versetzung und Erneuerung notwendig.  Das vom Alb Werks zugesagte Angebot liegt leider noch nicht vor.

Aufgrund der Dringlichkeit der Arbeiten stimmt das Gremium der Vergabe mit deutlichem „Murren“ zu. Die Verwaltung wird das Gremium nach Eingang des Angebots unterrichten.

 

TOP 9: Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans hinsichtlich der Ausweisung regional bedeutsamer Windkraftstandorte

Bürgermeister Schweikert geht zunächst auf den aktuellen Stand bei der Teilfortschreibung des Regionalplans ein. Demnach haben sich die die Voraussatzungen für die Gemeinde Gruibingen hinsichtlich der Ausweisung von Windkraftstandorten stark geändert. In einer Gemeinderatssitzung Ende des Jahres 2022 hatte sich die Gemeinde Gruibingen für eine Ausweisung eines Standortes für Windkraftanlagen im Bereich Buch / Häringer Steig ausgesprochen. Der Grund hierfür war damals, dass in diesem Bereich hervorragende Windhöffigkeiten vorliegen und somit Windkraftanlagen äußerst wirtschaftlich betrieben werden könnten. Ein weiterer Grund war, dass dieses Gebiet in einer vorläufigen Suchraumkulisse der Region Stuttgart enthalten war und Windkraftanlagen in diesem Bereich generell für möglich gehalten wurden. Des Weiteren waren die Gemeinden damals gehalten, selbst aktiv Standorte für Windkraftanlagen auszuweisen, weil hierin die einzige Möglichkeit gesehen wurde, die Ansiedlung von Windkraftanlagen von Seiten der Gemeinde noch zu steuern. Sollten die Gemeinden nicht tätig werden, so damals die Auffassung, würde sich im Falle der Nichterreichung des 1,8 % Flächenziels eine allgemeine baurechtliche Privilegierung für Windkraftanlagen ergeben. Hierdurch wäre die Ansiedlung von Windkraftanlagen weder steuer- noch verhinderbar gewesen. Mittlerweile haben sich diese Vorzeichen jedoch gänzlich geändert. Die Region Stuttgart hat bereits mehr Flächen als das 1,8 % Flächenziel vorzuweisen. Zudem wurden sämtliche windhöffigen Bereiche auf der Gemarkung Gruibingen nun aus der Suchraumkulisse herausgenommen, da sich diese allesamt im europäischen Vogelschutzgebiet befinden. Sofern die Gemeinde möchte, könnte die Gemeinde in einer Stellungnahme die Region Stuttgart zur Prüfung des Ausschlusses aufordern. Ob eine solche Stellungnahme Erfolg haben würde, ist jedoch vollkommen ungewiss. Die Tälesgemeinden Bad Ditzenbach und Deggingen, welche ebenfalls keine Standorte mehr haben, wollen demnach eine solche Stellungnahme abgeben. Der Vorsitzende stellt daher die Frage in den Raum, ob die Gemeinde Gruibingen auch eine solche Stellungnahme abgeben möchte. Er selbst hält eine solche Stellungnahme nicht für unbedingt notwendig und kann gerade im Hinblick auf den Erhalt der einzigartigen Naturlandschaft damit leben, wenn Gruibingen im weiteren Änderungsverfahren nicht weiter berücksichtigt wird. Sofern das Gremium jedoch eine Stellungnahme wünscht, so sei er auch hierfür offen.

In der Folge positioniert sich ein großer Teil des Gremiums gegen eine Ansiedlung von Windkraftanalagen. So bringt eine Gemeinderätin vor, dass es durchaus einen Grund für das auf der Gemarkung von Gruibingen ausgewiesene europäische Vogelschutzgebiet gebe. Wolle man trotz des europäischen Vogelschutzgebiets ein Windkraftvorranggebiet, sieht sie einen Bürgerentscheid als zwingend an.

Eine Gemeinderätin erklärt, dass sie grundsätzlich für Windkraft sei. Nachdem nun jedoch auf der gesamten Gemarkung ein europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist, hält Sie eine Realisation von Windkraftanlagen in Gruibingen für schwierig. Des Weiteren findet sie es schade, dass das Albwerk und Vattenfall sehr wenig Interesse an Bürgerbeteiligungsformen wie einem Bürgerwindrad haben.

Von einer anderen Gemeinderätin wird dies grundsätzlich anders gesehen. Sie spricht sich klar für Windkraft aus. Jeder Einzelne müsse sich fragen, ob man in der Energieerzeugung unabhängiger werden wolle oder nicht. 

Ein Gremiumsmitglied kritisiert, dass große internationale Konzerne wie Vattenfall stets einen größtmöglichen Gewinn vor Augen haben und hierdurch die Zerstörung der Natur billigend in Kauf genommen wird. Die im Falle von Windkraftansiedlungen für die Standortgemeinden im Raum stehenden Pachtzahlungen für kommunale Grundstücke hält er zudem für zu niedrig. Auch hält er das Vorgehen der Region zum Teil für unseriös, da man die Gemeinden noch vor einem Jahr dazu aufgefordert hatte, aktiv Standorte auszuweisen. Die Problematik mit dem europäischen Vogelschutzgebiet als Ausschlusskriterium hätte die Region bereits damals auf dem Schirm haben müssen. Auch sei die Gemeinde Gruibingen nicht mit anderen großen Windkraftstandorten wie Lauterstein zu vergleichen. So war beispielsweise in Lauterstein bereits schon vor der Ansiedlung der Windkraftanlagen ein gut ausgebautes Zuwegungsnetz vorhanden. In Gruibingen wäre dies nicht der Fall und Maschinenwege müssten unter großer Zerstörung der Natur angelegt werden.

Zwei weitere Gemeinderäte sehen ebenfalls in der nichtvorhandenen Zuwegung ein sehr großes Problem. Ein weiteres Gremiumsmitglied kritisiert, dass man heute eigentlich kein Energieerzeugungsproblem sondern ein Energiespeicherproblem habe. Es müsse sich daher in der Erforschung von neuen Speichermöglichkeiten noch einiges tun. Auch hält er den bei der Bürgerversammlung eingebrachten Vorschlag hinsichtlich einer Nutzung von Geothermie in Gruibingen weiterhin für sehr interessant.

Nach Abschluss der Diskussion fasst Bürgermeister Schweikert zusammen, dass eine große Mehrheit im Gremium den Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans zur Kenntnis nehmen und keine Stellungnahme hinsichtlich einer Wiederaufnahme als Vorranggebiet für Windkraft abgeben möchte. Er lässt daher darüber abstimmen, ob so weiterverfahren werden solle.

Das Gremium stimmt hierbei bei sieben Stimmen dafür, einer Gegenstimme und einer Enthaltung für eine Kenntnisnahme des Entwurfs zur Teilfortschreibung des Regionalplans. Es wird keine Wiederaufnahme als Vorranggebiet für Windkraftanlagen gefordert.

 

TOP 10: Ausschreibung zur Beschaffung eines neuen MTWs für die Feuerwehr Gruibingen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Feuerwehrkommandant Frank Burr. Herr Burr erklärt hiernach, dass der bisherige MTW im Jahr 2008 als Gebrauchtwagen gekauft wurde und seither ein sehr wichtiges Fahrzeug für den Personaltransport ist. Der MTW dient zudem der Ausbildung von momentan über 20 Jugendlichen bei der Nachwuchsfeuerwehr. Bei großen Einsätzen auf der Autobahn oder bei der Schnellbahntrasse ist der MTW unverzichtbar. Für die nun anstehende Ersatzbeschaffung sind im Haushaltsplan 90.000 € vorgesehen. Im Haushaltsplan ist ein Landeszuschuss in Höhe von 13.000 € ausgewiesen. Hiernach geht Herr Burr noch kurz auf die von ihm erstellte Leistungsbeschreibung ein. Demnach sei es ein Sonderwunsch der Feuerwehr, dass für verschiedenen Einsatzfelder ein variables Einsetzen der Sitzreihen möglich ist. Die neue Beschaffung eines Digitalfunks ist nicht notwendig, da dieser von dem alten MTW in den neuen MTW eingebaut werden kann. Gemäß dem Leistungsverzeichnis können auch Vorführfahrzeuge angeboten werden.

In der Folge beschließt das Gremium einstimmig, dass der MTW gemäß dem von Herrn Burr vorgestellten Leistungsverzeichnis ausgeschrieben werden soll.

 

TOP 11: Zuschussantrag zur Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF)

Der Vorsitzende erklärt, dass das bisherige Löschgruppenfahrzeug 16 (LF 16) bereits seit dem Jahr 1998 in Betrieb ist. Trotz guter Pflege ist das Fahrzeug aufgrund vieler Einsätze auf der Autobahn in die Jahre gekommen und sollte daher in den nächsten Jahren durch ein neueres Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) ausgetauscht werden. Kommandant Frank Burr hat ein Informationsangebot eingeholt. Herr Burr erklärt, dass im Bereich der Feuerwehr Fahrzeugbeschaffung eine starke Inflation zu beobachten ist. In dem nun eingeholten Informationsangebot werden die Anschaffungskosten für ein HLF auf ca. 700.000 € geschätzt. Die Investition einer solch großen Summe für ein einziges Feuerwehrauto ist jedoch für eine Gemeinde in der Größenordnung von Gruibingen finanziell nicht leistbar. Aus diesem Grund plant die Verwaltung einen erhöhten Zuschuss zu beantragen. Da die Feuerwehr Gruibingen bereits jetzt mit der A 8 und im Rahmen der Schnellbahntrasse Aufgaben mit erheblicher überörtlicher Bedeutung wahrnimmt, ist geplant, einen Zuschuss in Höhe von 90 % zu beantragen.

In der Folge stimmt das Gremium einstimmig der Stellung eines Zuschussantrags für die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF) zu. Als Zuschussgrundlage wird das eingeholte Informationsangebot in Höhe von 700.000 € verwendet.

 

TOP 12: Wahl des Gemeindewahlausschusses

Für die am 09.06.2024 stattfindenden Kommunal- und Europawahlen ist von Gemeinderat ein Gemeindewahlausschuss zu wählen. Aufgabe des Gemeindewahlausschusses ist vor allem die Prüfung und Zulassung der einzelnen Wahlvorschläge sowie die Anerkennung des Wahlergebnisses. Vorsitzender des Ausschusses ist dabei kraft Gesetz der Bürgermeister. Die ebenfalls zu wählenden Beisitzer und Stellvertreter müssen wahlberechtigte der Gemeinde sein. Die Verwaltung schlägt daher vor, hier überwiegend auf den Personenkreis zurückzugreifen, welcher bei der vergangenen Kommunalwahl bereits sehr gute Arbeit geleistet hat. Für eine eventuelle Verhinderung des Vorsitzenden müssen Stellvertreter gewählt werden. Da hier auch Mitarbeiter der Gemeinde gewählt werden können, werden zwei Mitarbeiter des Rathauses vorgeschlagen.

Der Gemeinderat ist mit den Vorschlägen der Verwaltung einverstanden und wählt die folgenden Personen jeweils einstimmig in den Gemeindewahlausschuss:

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses: Bürgermeister Roland Schweikert

Stellvertreter des Vorsitzenden: Frau Ramona Göser und Herr Moritz Lang

1. Beisitzer: Herr Hans Hitzer

2. Beisitzerin: Frau Andrea Hein

Stellvertreterin des ersten Beisitzers: Frau Herta Richter

Stellvertreter des zweiten Beisitzers: Herr Heinz Schopp

  

TOP 13: Bekanntgaben und Verschiedenes

  • Ein Gremiumsmitglied bemängelt, dass der Internetauftritt der Gemeinde nicht aktuell ist. Der Vorsitzende sagt hier Besserung zu.
  • Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Verwaltung die Autobahn GmbH für die kommende Gemeinderatsitzung am 20.02.2024 eingeladen hat. Die Autobahn GmbH wird an diesem Termin die geplante Baustelle an der Anschlussstelle Mühlhausen vorstellen und im Detail erläutern.
  • Eine Gemeinderätin erkundigt, was es mit den momentan stattfindenden Rodungsarbeiten oberhalb dem Bereich Riese auf sich hat. Bürgermeister Schweikert erklärt, dass dies ein gemeinsames Projekt des Regierungspräsidiums und des Landschaftserhaltungsverbands ist.
  • Ein Gremiumsmitglied fordert, dass bei zukünftigen Bebauungsplänen eine Versorgung der Baugebiete durch Geothermie überprüft wird.
  • Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob es bereits Neuigkeiten von der deutschen Glasfaser gebe. Der Vorsitzende erklärt, dass die Planung der Zuführung und der Übergabepunkte laufe. Eine Planung für das Ortsnetz liegt jedoch noch nicht vor.